Während viele Cafés und Bäckereien inzwischen Pfandbecher anbieten, unterhalten nur wenige Restaurants ein Pfandsystem zum Abholen von Speisen – trotz gesetzlicher Pflicht. Eine kommunale Verpackungssteuer könnte das ändern, aber die Rechtslage war unklar. Jetzt liegt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, gegen das ein McDonald’s inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.
Der BUND weist darauf hin, dass es jetzt eine sichere Rechtsgrundlage für eine Steuer auf Einwegverpackungen gibt und fragt, wann auch die Stadt Konstanz eine solche Maßnahme ergreift. Die Verfassungsbeschwerde hingegen hält er für Zeitschinderei:
„Noch immer ist es möglich, bei Take-away-Restaurants Gerichte in umweltschädlichen Einwegverpackungen abzuholen. Das ist zwar bequem, aber nicht nachhaltig und führt immer wieder zu großen, unnötigen Müllansammlungen. Der Rhine Cleanup zeigt diese Müllmengen jedes Jahr wieder.
Mehrweg-Angebotspflicht
Es gibt schon eine beachtliche Liste von Vorreiter-Restaurants, die ein Pfandsystem anbieten. Das sind beispielsweise das Cafe Sol, Kulturkiosk Schranke, die HTWG und Uni-Mensa, der Gasthof zur Traube, Yuícery Rheingarten, helga, box to go und die Seekuh. Die Stadt gewährt einen Zuschuss für die Einführung, aber trotzdem bietet nur ein Bruchteil der Gastronomien in Konstanz Mehrweg zur Abholung an – und das, obwohl es seit dem 1. Januar 2023 die sogenannte Mehrweg-Angebotspflicht gibt.
Eigentlich sollte man also nicht suchen müssen, sondern überall Mehrweg angeboten bekommen. Die Angebotspflicht wird in Konstanz jedoch weder um- noch durchgesetzt. Daher wurde auch in Konstanz schon über die Verpackungssteuer diskutiert (Link). Mit dieser Steuer müssten Konsumenten beim Abholen von Speisen in Restaurants eine Steuer zahlen, wenn sie die Speisen in Einweg-Verpackungen mitnehmen. Tübingen erhebt schon seit Anfang 2022 eine solche örtliche Verbrauchssteuer.
Bisher zeigten sich die städtischen Akteure in Konstanz jedoch zögerlich. In Tübingen hatte eine Franchisenehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald‘s gegen die örtliche Einwegsteuer geklagt. Dieser Klage wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht nicht stattgegeben (Urteil vom 24.05.2023). Die Zögerlichkeit der Stadtverwaltung wurde von ihr damit begründet, dass das schriftlich ausgearbeitete Urteil noch nicht vorlag.
Zeit für die Verpackungssteuer
Seit dem 09.08.2023 ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun schriftlich abrufbar und bestärkt die Kommunen in der Umsetzung (Link). Eine örtliche Verpackungssteuer widerspricht weder der Gesamtkonzeption des Abfallrechts noch einzelnen Bundesregelungen, stellt das Gericht fest. Daher fordert Carina Winkels, Vorständin beim BUND Konstanz: „Wann wird in Konstanz die Verpackungssteuer für Einwegverpackungen umgesetzt und was steht dem noch im Weg? Wir brauchen Maßnahmen, um den Müll auf den Straßen und in der Natur zu reduzieren.“
Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Take-away-Verpackungen setzt direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer Verbrauchssteuer: Weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung der angebotenen Mehrwegalternativen.“
Verfassungsbeschwerde eingereicht
Zur Verfassungsbeschwerde, die von McDonald’s unterstützt wird (Einzelheiten siehe hier) schrieb uns der BUND auf Nachfrage: „Die Verfassungsbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung und ist eine reine Verzögerungstaktik. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist höchstrichterlich und von daher ergeben sich daraus keine guten Gründe [für die Kommunen, red.], weiter Vorsicht walten zu lassen. Falls der Verfassungsbeschwerde stattgegeben würde, müssten die Gesetze geändert werden, was wiederum lange dauert.“
Text: BUND/red
Symbolbild: Valeri Mak bei Pexels
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