2024 haben die Kommunen die Grundsteuer-Hebesätze angepasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht diese 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Seit dem 1. Januar diesen Jahres gelten die neuen Hebesätze, nun haben die ersten Bürger:innen im Landkreis Konstanz die entsprechenden Steuerbescheide erhalten. Eine unangenehme Überraschung für einige?
Der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Sorz (SPD) kritisiert den baden-württembergischen Grundsteuer-Sonderweg, den er als „eine unzumutbare Mehrbelastung für viele“ bezeichnet und stattdessen das wertabhängige „Bund-Modell“ fordert. Bei diesem wird der Grundsteuerwert einer Wohnimmobilie durch eine Vielzahl von Variablen und nicht nur durch den Bodenrichtwert bestimmt. Dabei ist die zugrunde gelegte kalkulatorische Miete abhängig vom Baujahr des Gebäudes, der Gebäudeart und der Wohnfläche sowie vom Bundesland und von der Stadt, in der das Gebäude steht [Quelle: Bund der Steuerzahler].
Das Büro von Hans-Peter Storz schreibt in einer Pressemitteilung zu diesem Thema:
Der Blick auf den aktuellen Grundsteuerbescheid bedeutet für viele Menschen in Baden-Württemberg eine böse Überraschung: Die neue Berechnungsmethode für die Grundsteuer führt zu teilweise schmerzhaften Steuerhöhungen für viele Haushalte. „Die Landesregierung hat es sich 2020 mit dem Gesetz zur Landes-Grundsteuer zu einfach gemacht“, kritisiert der Singener Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz. „Der Sonderweg, für den sich Grün-Schwarz entschieden hat, kommt die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg teuer zu stehen. Das Modell der Landesregierung orientiert sich ausschließlich am Bodenrichtwert“, erklärt Storz.
„Dabei sollte es gerade in Baden-Württemberg eine Rolle spielen, ob auf einer gleich großen Grundstücksfläche eine teure Villa oder ein älteres Einfamilienhaus steht – oder ob es sich um eine Wohnbebauung oder einen größeren Vorgarten handelt“. Denn so drohten nicht nur Eigentümer:innen, sondern auch Mieter:innen ungerechtfertigte Mehrbelastungen, die bis zur Verdopplung der Steuerlast führen könnten.
Die Lösung liegt für Storz auch in Baden-Württemberg in einem wertabhängigen Modell, das nicht nur den Bodenwert, sondern auch Wert, Alter und Zustand der Bebauung miteinbezieht. So sieht es das Bundesgesetz vor, das allerdings den Ländern die Möglichkeit eröffnet hat, eigene Berechnungsmethoden für die Grundsteuer zu beschließen. „In Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung über alle Warnungen arrogant hinweggesetzt. Das rächt sich nun“, meint Storz.
MM, Bild: © UP
Siehe auch:
Aus dem Konstanzer Gemeinderat: Grundsteuer, Nachttaxi, Autonomieforderung
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