In einer aktuellen Resolution fordert der Runde Tisch zur Begleitung von Flüchtlingen der Stadt Konstanz die Landesregierung Baden-Württemberg, den Landkreis und die Stadt Konstanz auf, die „Bezahlkarte“ für Geflüchtete im Asylverfahren und für Menschen in Duldung nicht einzuführen.
In einer aktuellen Resolution fordert der Runde Tisch zur Begleitung von Flüchtlingen der Stadt Konstanz die Landesregierung Baden-Württemberg, den Landkreis und die Stadt Konstanz auf, die „Bezahlkarte“ für Geflüchtete im Asylverfahren und für Menschen in Duldung nicht einzuführen.
Die Bezahlkarte ist diskriminierend und führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu einer unzulässigen Relativierung der Menschenwürde aus rein migrationspolitischen Gründen.
Schon jetzt wird erkennbar, dass es in Deutschland bei der Ausgestaltung der Bezahlkarten zu einem Flickenteppich kommen und am Ende populistischen Forderungen von rechts nachgegeben wird.
So hat beispielsweise am 21.03.2024 der Dresdener Stadtrat einem Antrag der AfD auf Einführung der Bezahlkarte mit 50,00 Euro Bargeld und mit weiteren nachteiligen Einschränkungen für Geflüchtete stattgegeben.
Auch in Bayern soll laut dem bayerischen Ministerpräsidenten Söder der als „Taschengeld“ bezeichnete Bargeldbetrag, der zur freien Verfügung steht, lediglich 50,00 Euro betragen. Geldüberweisungen sollen mit der Bezahlkarte nicht möglich sein.
Derzeit erhält ein Asylbewerber für mindestens 36 Monate, und so lange er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten kann, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Existenzminimum in Höhe von monatlich 460,00 Euro auf sein Girokonto überwiesen.
Demgegenüber beträgt das Existenzminimum, des „Bürgergeldes“ nach dem Sozialgesetzbuch derzeit 563,00 € monatlich.
Unser Grundgesetz garantiert dieses menschenwürdige „Existenzminimum“ als Menschenrecht. Jeder Mensch in Deutschland soll darüber weitestgehend selbstbestimmt und frei entscheiden dürfen, und es darf bei der Ausgestaltung nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenziert werden (Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 18. Juli 2021,1 BvL 10/10).
Von den Asylbewerberleistungen sind 256,00 Euro für den „notwendigen Bedarf“ (Ernährung, Hygiene, Kleidung u.ä.) gedacht, 204,00 Euro sind für den „persönlichen Bedarf“ des täglichen Lebens und für die Teilnahme am sozialen und gesellschaftlichen Leben vorgesehen.
Die Mitglieder des Runden Tisches für Flüchtlinge der Stadt Konstanz wissen aus ihrer jahrelangen Praxis, dass ein Geflüchteter mit lediglich 50,00 € Bargeld und ohne die Möglichkeit, Überweisungen zu tätigen, nicht in der Lage sein wird, sein Menschenrecht auf einen gerichtlichen Rechtsschutz auszuüben, oder nennenswert am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wie soll ein Geflüchteter, ohne eine Überweisung tätigen zu dürfen, künftig seinen Handyvertrag erfüllen?
Eine solche Praxis wäre unverhältnismäßig und im Ergebnis diskriminierend.
Der Runde Tisch für Flüchtlinge der Stadt Konstanz fordert deshalb, die „Bezahlkarte“ nicht einzuführen.
Sofern die Entscheidung für die Bezahlkarte auch im Land Baden-Württemberg fallen sollte und von den Landkreisen und Kommunen übernommen wird, fordern wir, dass die Bezahlkarte verfassungskonform und menschenwürdig gestaltet wird:
- Bargeldabhebungen und die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr müssen uneingeschränkt möglich bleiben.
- Die Karte darf nicht örtlich beschränkt werden.
- Es dürfen keine bestimmten Waren oder Dienstleistungen ausgeschlossen werden.
- Datenschutz der von den Behörden digital gewonnen Daten, und kein rückwirkender, direkter Zugriff auf einmal gewährte Leistungen ohne die Möglichkeit eines Rechtsschutzes.
Die beste, eindeutig verfassungskonforme und diskriminierungsfreie „Bezahlkarte“ bleibt die Karte für das Girokonto.
Text: Medienmitteilung
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