Gans © Holger Schué bei Pixabay

Ruhe bitte … Ruhe, verdammt nochmal!

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Gans © Holger Schué from Pixabay

Was fängt man mit einem Tag an, den das Statistische Bundesamt bereits frühmorgens dadurch versaut, dass es meldet „Einfuhr von Gänsefleisch binnen zehn Jahren um 32,8 % zurückgegangen“? Am ehesten bietet sich die Lektüre guter Nachrichten an. Konstanz hat davon genug, das „Verkehrsberuhigte Bereiche Sonderprogramm 2024“ zum Beispiel.

Statistik bildet bekanntlich nicht nur den Geist, sondern stärkt auch die Hornhaut um die waidwunde Seele, besonders wenn schlimme Nachrichten direkt auf den der Seele engstens benachbarten Magen schlagen: „Der Martinstag am 11. November ist neben dem Weihnachtsfest ein traditioneller Anlass, Gänsebraten zu essen. Doch das Geflügel scheint in Deutschland immer seltener auf dem Teller zu landen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet, wurden 2022 insgesamt knapp 14.800 Tonnen Gänsefleisch importiert. Das waren 32,8% weniger als zehn Jahre zuvor. […] Der Großteil (97,6%) der Einfuhren stammte auch 2022 wieder aus Osteuropa: Aus Polen wurden gut 11.200 Tonnen Gänsefleisch nach Deutschland importiert (76,1%), aus Ungarn waren es knapp 3.200 Tonnen (21,5%). Nur ein kleiner Teil des Angebotes an Gänsefleisch kommt aus gewerblicher Schlachtung in Deutschland. Im Jahr 2022 wurden hierzulande knapp 2.400 Tonnen Gänsefleisch erzeugt.“

So weit, so ungut, aber spätestens wenn es in meinem Lieblingsgasthaus am Wochenende wieder Gänsekeulen gibt, wird mein Magen die Aufgaben der Seele für einige Stunden komplett mit übernehmen.

Beruhigt

Allerdings gibt es auch umgekehrte Fälle, in denen sich die Seele aufbäumt und sich der Magen ganz verschreckt zusammenzieht. Etwa, wenn das Verkehrsgetümmel auf der Straße den inneren Fluss der Gedanken so rüde unterbricht, dass die Mordlust, himmelhoch auflodernd, das unablässig in den Eingeweiden bohrende Hungergefühl für einige Augenblicke kaltstellt.

Gegen genau diese Belästigung und Gefährdung gedenkt die Stadt Konstanz jetzt konsequent vorzugehen, soweit der Gesetzgeber es ihr denn gestattet und der Technische und Umweltausschuss (TUA) in seiner Sitzung am Donnerstag dem zustimmt. Der TUA hatte nämlich schon vor einigen Jahren beschlossen, überall dort Verkehrsberuhigte Bereiche (VB) einzurichten, wo dies möglich ist. Die VB werden umgangssprachlich übrigens gern als „Spielstraßen“ bezeichnet, wohl wegen des putzigen Verkehrszeichens, das man für sie erfunden hat.

Zeichen 325.1 Beginn Eines Verkehrsberuhigten Bereichs mit eingefügter Gans (c) Wikipedia, Pixabay
Wo Seele, Magen und Straßenverkehrsordnung sich treffen …

In fünf Bereichen in Konstanz wurden bereits VB eingerichtet: Alten Graben, Marmorstraße, Dacherstraße, Königsbaustraße und Harder Gasse. Weitere verkehrsberuhigte Bereiche sollen jetzt bis Ende 2023 umgesetzt werden, es handelt sich um: Im Neugut, Fasanenweg, Eduard-Mörike-Straße, Gnadenseeweg, Bleichenweg, Bodanrückweg, Drumlinweg, Fischenzstraße (Grießeggstr.–Fischenzstraße 48a), Sankt-Martins-Weg, Erikaweg, Erlenweg und Irisweg.

Diese zusätzlichen Bereiche einzurichten, kostet etwa 85.000 Euro. „Es entstehen keine jährlichen Folgekosten. Die Umsetzung wird durch frühzeitige Bürgerinformation mittels Postwurfsendung begleitet.“

Das ist erlaubt

Nun ja, Hand aufs Herz, diese Straßen waren auch bisher schon keine ausgesprochenen Rennstrecken, und es dürften insgesamt auch kaum zwei Kilometer Verkehrsberuhigung zusammenkommen, was weniger als einem einzigen Prozent der Konstanzer Straßen entspricht.

Immerhin sind aber einige dieser Strecken Schulwege, und künftig dürften bildungshungrige Kinder (die nicht lieber daheim bleiben, um im Internet zu daddeln) dort dem Terror rüpelhafter Autofahrer*innen viel weniger ausgesetzt sein. Dort gilt in Zukunft:

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Und da haben wir die gute Nachricht nach all den schlechten: Der Fahrzeugverkehr muss warten, notfalls wohl, bis die spielenden Kinder sich nach Hause zu verfügen geruhen, um dort mit ihrer Aufsässigkeit Vater und Mutter zur Weißglut zu treiben. Und dann wird’s richtig turbulent: Allerdings daheim, und nicht mehr auf der Straße.

Unsichtbare Unfälle

Die darob gehobene Stimmung wird allerdings durch eine andere schlechte Meldung getrübt: „Schwere Verkehrsunfälle, bei denen Nebel eine Ursache war, passieren am häufigsten im letzten Quartal des Jahres. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden 65 % der schweren Nebelunfälle der Jahre 2018 bis 2022 in den Monaten Oktober bis Dezember gezählt.“

Das ist gemein! Warum müssen schwere Nebelunfälle ausgerechnet in der Jahreszeit passieren, in der es neblig ist? Bei klarer Sicht und Sonnenschein hätten all die Gaffer doch viel mehr Spaß daran.

Quellen: Stadt Konstanz, Informationsvorlage – 2023-3480; Destatis Statistisches Bundesamt, Zahl der Woche Nr. 45 vom 7. November 2023; Zahl der Woche Nr. 44 vom 31. Oktober 2023; Tiefbauamt zur Länge der Straßen der Stadt Konstanz; Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen.

Text: O. Pugliese, Bilder: Oben – Gans, Image by Holger Schué from Pixabay. Unten – Image by OpenClipart-Vectors from Pixabay und Wikipedia: Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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