Die Debatte über die in Petershausen geplante Parkplatzbewirtschaftung schlägt teils hohe Wellen – wie immer, wenn es um das Parken von Autos geht. In unserem Beitrag macht sich der Autor Gedanken über eine gerechte Verteilung der Kosten und die aktuelle Entwicklung des Verkehrs in unserer Stadt.
Im Allris bin ich auf einen Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 30. April aufmerksam geworden (siehe unten). Ich bin einigermaßen erstaunt, welche Zahlenkunstwerke hier vorgestellt werden. Um diesen neu geschaffenen, mit Automaten bewirtschafteten Parkraum zu schaffen, werden 395.000 Euro benötigt. Genauso viel, wie in diesem Bereich aus den Erlösen der Parkautomaten plus den Bewohnerparkgebühren in einem Jahr eingenommen wird. Im Investitionsjahr ist das also ein Nullsummenspiel.
Auch die Folgekosten sind beachtenswert: Jährlich ca. 153.000 Euro (= knapp 40% der investierten Summe), dagegen stehen Einnahmen von ca. 64.000 Euro. D.h. auch hier müssen Erträge aus den Bewohnerparkgebühren mitverwendet werden. Insgesamt also eine Investition, die sich niemals rechnen wird, so dass immer Erträge aus anderen Quellen mitverwendet werden müssen. Dabei werden die bisherigen Einnahmen aber schon benötigt, um die Straßenstellplätze zu unterhalten oder zu reparieren. Dass dieser Ertrag dafür eh zu gering ist, wurde ja auch in der Gemeinderatssitzung (zur Erhöhung der Bewohnerparkausweise auf 150 Euro) klar benannt. Hier wurden nach meiner Erinnerung ca. 360 Euro als Jahresunterhaltskosten pro Straßenstellplatz genannt.
Zu alledem werden, um diesen neuen Parkbereich zu überwachen und zu unterhalten, zusätzlich noch 3,7 neue Personalstellen benötigt.
Hier werden also ganz offensichtlich Einnahmen von allen Steuerzahlern in den Unterhalt der KFZ-Nutzer umgeleitet (übrigens sind nur ca. 35% der Bewohner dort KFZ-Besitzer). Den Kosten müssten eigentlich doch auch wirkliche Einnahmen gegenüberstehen, die die entsprechenden Nutzer stärker zu tragen haben.
Dass unser Gemeinwesen auf Solidarität aufgebaut ist, will ich hier nicht in Frage stellen. Dass der Kostenbereich KFZ vor allem ein dauerhaftes Zuschussgeschäft von allen an wenige ist, allerdings schon. Hier muss doch endlich eine vernünftige Regelung gefunden werden, auch wenn sie nur für Konstanz gälte.
Gälte die Solidaritätsregel in gleicher Art auch in anderen Bereichen, dann müsste auch der Bereich Fußverkehr endlich eine klare Bevorrechtigung erhalten. Immerhin sind wir alle mehr oder weniger oft Fußgänger! Jährlich 250.000 Euro für Fußbelange in Gesamt-Konstanz sind gemessen an (beispielsweise) diesen Autoparkinvestitionen nur in einem Teilbereich von Petershausen West ein Nasenwasser.
Was bisher im Fuß-Bereich getan wurde, ist vor allem Theoretisches. Es wurde kein einziger Fußweg verbreitert, kein Radweg aus einem schmalem Gehbereich entfernt, kein Parkplatz vom Gehweg entfernt, kein Fußgängerüberweg erstellt (Entschuldigung, der Übergang Hebelstraße ist ob seiner Sinnhaftigkeit geschenkt), oder sonst eine wirkliche Verbesserung für Fußgänger erreicht. Es gibt nur Appelle zur Rücksichtnahme, aber keine Kontrollen. Weder KFZ-Parken auf Fuß- und Radwegen oder rücksichtsloses Fahren auf Gehwegen werden in irgendeiner Form geahndet.
Wurde noch nie angedacht, das Bewohnerparken auf alle KFZ-Nutzer von öffentlichen Parkplätzen in der Stadt Konstanz auszuweiten? Mit der Zusatzregel, dass diese Berechtigung dann auch überall in KN gelten soll (also zur Nutzung in sämtlichen Stadtteilen)? Durch die Art und Weise, wie sich die Planungen in Konstanz entwickeln und wie nach und nach die Parkplatzbewirtschaftung auf weitere Stadtbereiche ausgedehnt wird, werden immer mehr Kosten des KFZ-Verkehrs auf alle Einwohner*innen abgewälzt. Dabei gibt es so viele ermutigende Beispiele in anderen Kommunen (auch solchen in Deutschland), die hier wesentlich klarer Position beziehen und sinnvollere Prioritäten setzen.
Weitere Informationen
https://www.arte.tv/de/videos/096280-000-A/wie-gelingt-die-verkehrswende
https://www.seemoz.de/petershausen-stadtteil-der-zukunft/
Text: Werner Frank, Bilder: Harald Borges, Bildunterschriften: Die Redaktion
Auszug aus den Unterlagen für den Technischen und Umweltausschuss vom 30.4.2024: Notwendige Ausstattung, finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung hat nicht unerhebliche Investitionen und Personalbedarf zur Folge. Deshalb sollen diese schon jetzt genannt werden.
Durch die Ausweitung der Bewirtschaftung müssen ca. 40 neue Parkscheinautomaten (PSA) angeschafft werden; die genaue Anzahl wäre noch zu ermitteln. Sinnvoll wäre eine ausschließlich elektronische Parkraumbewirtschaftung mit Verpflichtung zur bargeldlosen Zahlung der Parkgebühren, um den Aufwand der Leerung von PSA zu vermeiden; dies ist in Deutschland aber leider rechtlich nicht zulässig. Die PSA sollten daher neben Münz- und Mobilfunk- auch eine Kartenzahlfunktion ermöglichen. Ein solcher PSA kostet brutto etwa 8.500 Euro, hinzu kommen ca. 1.000 Euro für die Fundamentierung. In der weiteren Planung wird geprüft, ob es zumutbar ist, einzelne PSA ohne Münzfunktion zu installieren.
Für eine effiziente Bewirtschaftung sowie Statistikdaten für Auswertungen bzw. künftige Entscheidungen wie z.B. Gebührenanhebungen oder um Status und Störungsmeldungen übertragen zu können sollten die neuen PSA digital vernetzt sein. Bei einer Vernetzung zur Ermöglichung der Kartenzahlfunktion kommen laufende Kosten für den Mobilfunk hinzu (je SIM-Karte ca. 10 Euro/ Monat).
Durch den Service der Ermöglichung der Zahlung per Karte entstehen Betriebskosten für die Verbuchung der Geldkartentransaktionen, welche ein im Hintergrund agierendes Kartenzahlungsdienstleistungsunternehmen der Stadt in Rechnung stellt. Je nach Automatenstandort bzw. Parkdruck, Höhe der Parkgebührenumsätze bei den einzelnen Parkvorgängen und auch abhängig von der Jahreszeit liegen diese Kosten pro PSA im Mittel bei ca. 150 Euro monatlich.
Hinzu kommen weiterhin Kosten für die Leerung der Automaten, das Rollieren und den Abtransport des Geldes in Höhe von etwa 1.700 Euro sowie 150 bis 200 Euro für Wartung, Pflege und Instandhaltung pro PSA und Jahr.
Für die Ausweisung der Zonen und der künftig bewirtschafteten Parkplätze sind weitere Schilder sowie ggf. zusätzliche Markierungen von Stellplätzen erforderlich. Die Kosten hierfür lassen sich im Voraus schwer beziffern.
Nach vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für das neue Gebiet wie folgt:
Anzahl | Einheit | Einmalige Investition | Jährliche Betriebskosten | |
Anschaffung Automaten | 40 | 8.500 Euro | 340.000 Euro | |
Fundamentierung | 40 | 1.000 Euro | 40.000 Euro | |
Beschilderung | 50 | 300 Euro | 15.000 Euro | |
SIM-Karte | 40 | 120 Euro | 4.800 Euro | |
Karten-Dienstleister | 40 | 1.800 Euro | 72.000 Euro | |
Leerung/ Münzrollierung | 40 | 1.700 Euro | 68.000 Euro | |
Wartung/ Pflege | 40 | 200 Euro | 8.000 Euro | |
395.000 Euro | 152.800 Euro |
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Die jährlichen Einnahmen können nur geschätzt werden. Im Paradies liegen sie für jeden Besucherstellplatz bei ca. 100 Euro im Jahr. Damit kann für die 57% Besucherstellplätze in den neuen Parkzonen mit Einnahmen in Höhe von ca. 63.700 Euro gerechnet werden. Geht man davon aus, dass 75% der 2.940 Berechtigten eine Bewohnerparkberechtigung beantragen (ca. 330.000 Euro/Jahr), sind insgesamt jährliche Einnahmen von 395.000 Euro zu erwarten, so dass die Investition im ersten Jahr finanziert wäre.
Eine weitere Auswirkung der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ist die Zunahme des personellen Aufwands im Bürgeramt. Dieser würde deutlich steigen beim Bürgerbüro, dem Gemeindevollzugsdienst, ebenso bei der Bearbeitung von Ausnahmegenehmigung und Anfragen sowie der Nachbearbeitung der Ordnungswidrigkeiten. In Summe wird der Mehrbedarf durch das Fachamt mit 3,7 Personalstellen abgeschätzt. Eine Stellenbemessung durch das Personalamt erfolgt im Zuge der Vorbereitung der Umsetzung.
Darüber hinaus steigt mit jedem PSA, der die Möglichkeit der Kartenzahlung besitzt, auch der Arbeitsaufwand der Gebührenabrechnung mit dem Dienstleister der Kartenzahlung, welcher mindestens einmal monatlich entsteht. Zusätzlich wird bei der Finanzverwaltung der Stadt der Aufwand für die Kontrolle der Vereinnahmungen bzw. des Umsatzes der Bezahlung mit Karten und App größer, denn die wöchentlichen oder monatlichen Vereinnahmungssummen müssen mit den online abrufbaren Transaktionsübersichten auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft werden.
Quelle: https://www.konstanz.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1011562&refresh=false&TOLFDNR=1042578
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