Haus Mit Grundstück Pixabay

Neues zur Grundsteuer

4 Antworten

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Wie hoch wird die neue Grundsteuer sein? Nach Monaten der Ungewissheit können Grundstückseigentümer*innen ihre künftige Steuerbelastung abschätzen. Seit einigen Tagen stellt das baden-württembergische Finanzministerium den Bürger*innen Informationen zur Verfügung, mit welchen Hebesätzen die Städte und Gemeinden Grundsteuereinnahmen in der bisherigen Höhe erzielen können.

Darauf weist der Vorsitzende des Deutschen Mieterbunds Bodensee, Winfried Kropp, hin. „Die Grundsteuer ist nicht nur eine Steuer der Eigentümer, sondern auch der Mieterinnen und Mieter.“ In den meisten Mietverhältnissen werde die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieterhaushalte umgelegt. „Eine höhere Grundsteuer macht also das Wohnen teurer,“ sagt Kropp. Nach den Daten des Finanzministeriums können sich die künftigen Hebesätze in der Stadt Konstanz von 154 bis 170 von Hundert bewegen.

Der Vorsitzende des Mieterbunds appelliert an Oberbürgermeister Uli Burchardt und den Gemeinderat: „Widerstehen Sie der Versuchung, die Grundsteuerreform zu einer heimlichen Steuererhöhung zu nutzen.“ Bereits zu Jahresanfang 2024 sei in Konstanz eine schmerzhafte Erhöhung der Grundsteuer um knapp 24 Prozent in Kraft getreten. In Baden-Württemberg wird ab 2025 die Grundsteuer nach dem Bodenwert bemessen. Dies könne zu Verschiebungen der Lasten unter den Grundsteuerzahlern führen, so Kropp weiter. Der Mieterbund rechnet damit, dass die Grundsteuer bei dicht bebauten Mehrfamilienhausgrundstücken sinken kann, während die Steuerbelastung in Villengegenden mit großen Grundstücken eher steigen wird.

Das Finanzministerium hat die Grundsteuerinformationen in einem Transparenzregister veröffentlicht. Über ein Online-Formular können die aufkommensneutralen Hebesetze für alle Gemeinden im Land abgerufen werden.

Text: PM Mieterbund Bodensee; Symbolbild: Pixabay

4 Antworten

  1. Dr. Peter Krause

    // am:

    Wenn durch die neue Grundsteuer ohnehin mehr bezahlt werden muss, muss die Kommune auch die Hebesätze nicht anheben, um mehr Geld einzunehmen.

    Oder andersrum formuliert: Wenn die Grundsteuer steigt und die Hebesätze unverändert bleiben, zahlt der Grundbesitzer – und auch der Mieter – am Ende mehr als zuvor.

    Wenn eine Kommune dies nicht möchte, müssten die Hebesätze verändert d.h. ggf. reduziert werden. So würde ich dies in meinem laienhaften Verständnis sehen.

  2. Winfried Kropp

    // am:

    Das Ziel, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, also die neue Grundsteuer nicht als Instrument der Steuerhöhung zu nutzen, ist ein politisches Ziel. Es ist so in die Gesetzesbegründungen für das Landesgrundsteuergesetz BW und die bisher beschlossenen Änderungen aufgenommen worden. Dieses Ziel ist nicht im Gesetz selbst niedergelegt worden.

    Da die Städte und Gemeinden autonom über die Hebesätze der Grundsteuer entscheiden können, muss niemand nach Gesetzeslücken suchen. Die Frage ist vielmehr, ob und wie hoch die politischen Kosten einer realen Steuererhöhung sein werden. Für den Konstanzer OB Uli Burchardt sind sie wohl zu hoch. Deswegen hat er die Zusage gegeben, die Grundsteuer nicht noch einmal anzuheben.

  3. Dr. Peter Krause

    // am:

    Ich habe erhebliche Zweifel, dass die neue Grundsteuer „aufkommensneutral“ umgesetzt werden wird. Es wird sich schon eine Lücke im Gesetz finden….. und bezahlen werden es dann alle, egal ob Eigentümer oder Mieter.
    Und soweit ich gelesen und gehört habe, gibt es bundesweit bereits eine sehr große Anzahl an Klagen und Widersprüchen gegen die neuen Grundsteuersätze – und dies sicher nicht, weil die Grundsteuer gesenkt wurde.

  4. Berthold Restle

    // am:

    Laut Gesetzesauftrag soll die Grundsteuerreform „aufkommensneutral“ umgesetzt werden. Unterm Strich sollten die Gemeinden also nicht mehr einnehmen, als bisher. Allerdings kann es aufgrund der neuen Gewichtungen der Grundstücksnutzung zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Grundstücken kommen.

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