Die Stadt Konstanz hat eben Einzelheiten zur neuen Regelung des Bewohnerparkens bekanntgegeben. Die neue Rechtsverordnung gilt ab 1. Oktober.
Hier die Pressemitteilung:
Zum 1. Oktober tritt eine neue Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise in Kraft. Demnach liegen die Gebühren für 12 Monate künftig bei 150 Euro, für drei Monate bei 45 Euro. Hintergrund der Neuregelungen ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Bewohnerparksatzung der Stadt Freiburg, mit dem auch die bisherige Satzung der Stadt Konstanz aus dem Jahr 2022 unwirksam wurde. Damals wurde die Gebühr für die Parkausweise von 30 auf 150 Euro erhöht. Der höhere Betrag ist nun aber erst mit der neuen Verordnung ab 1. Oktober gültig.
BewohnerInnen, die bereits die höhere Gebühr bezahlt haben, erhalten die Differenz zurückerstattet. Entsprechende Anträge können ab 1. Oktober online unter www.konstanz.de/rueckzahlungbewohnerparken gestellt werden. Die Stadt geht derzeit von rund 1.500 Betroffenen aus und plant für die Rückzahlung rund 170.000 Euro ein.
Nachdem sowohl bei den Rückzahlungen als auch bei der Ausstellung von neuen Bewohnerparkausweisen mit einem hohen Antragsaufkommen zu rechnen ist, wird um Verständnis gebeten, dass die Bearbeitungszeiten länger dauern können. Der Gemeindevollzugsdienst wird dies bei seinen Kontrollen berücksichtigen.
Kontakt bei Rückfragen: Bewohnerparken@Konstanz.de, Tel.: +49 7531 900 – 8080
Siehe auch
28.09.2023 | Geld zurück für Anwohner*innen
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