188 Mietwohnungen wurden seit dem Beschluss der Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu einem neuen Zuhause für Mieterinnen und Mieter. Für den Vorsitzenden des Mieterbunds Bodensee, Winfried Kropp (Bild), zeigt die neue Statistik des Baurechts- und Denkmalamts: „Das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum ist ein wirksamer Teil der Wohnungspolitik in Konstanz.“
Sorgen macht dem Mieterbund die hohe Zahl offener Verfahren bei leerstehenden Wohnungen. Die Statistik der Verwaltung weise 59 offene Fälle aus. „Das sind entschieden zu viele,“ sagt Kropp.
Eine Modellrechnung mache den Nutzen des Zweckentfremdungssatzung besonders deutlich. Müssten die mit Hilfe der Satzung wieder vermieteten Wohnungen neu gebaut werden, wäre bei angenommenen 70 Quadratmetern Wohnfläche und Baukosten von 5000 Euro je Quadratmeter eine Investitionssumme von über 56 Millionen Euro fällig geworden, rechnet der Mieterbund vor. „Die städtische Wohnungspolitik darf daher nicht nur auf den notwendigen Neubau setzen, sondern muss auf den Schutz der vorhandenen Wohnungsbestände achten,“ erklärte Kropp.
Trotz der positiven Bilanz mahnt der Mieterbund Bodensee mehr Engagement gegen den Leerstand von Wohnungen an. Die Verwaltung erhalte viele Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf nicht genutzte Wohnungen. Auch der Mieterbund mache die zuständigen Stellen ständig auf leere Wohnungen aufmerksam. Die Verwaltung müsse dafür sorgen, dass diesen Hinweisen deutlich schneller und konsequenter als bisher nachgegangen werde, so der Verband. Wenn die dafür eingerichtete Stelle den Arbeitsanfall nicht bewältigen könne, müsse die Bauverwaltung reagieren und den Arbeitsbereich durch Organisationsänderungen oder durch mehr Mitarbeiter leistungsfähiger machen. „Wenn die Stadt den Meldungen über leerstehende Wohnungen nicht schnell genug nachgehen kann, ist dies eine Einladung an manche Eigentümer, mit der Verwaltung ‚Katz und Maus‘ zu spielen.“
Die Verwaltungspraxis müsse deutlich machen: „Wer eine Wohnung ohne Grund leer stehen lässt, muss mit kritischen Nachfragen und Sanktionen rechnen“, appelliert Winfried Kropp an Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn. Außerdem gebe eine neue Rechtsprechung der Verwaltung endlich die Möglichkeit gegen die Eigentümer der seit vielen Jahren leerstehenden Häuser vorzugehen. „Es wird Zeit, dass diese rechtlichen Möglichkeiten angewandt werden,“ lautet die Forderung des Mieterbunds an das Bauderzernat.
Seit Mai 2022 müssen Anbieter von ganz oder teilweise genutzten Ferienwohnungen bei ihren Inseraten auf Vermietungsportalen wie AirBnB eine Registrierungsnummer angeben. Laut Statistik seien mittlerweile 227 solcher Wohnungen vom Baurechtsamt erfasst worden. Die Zahl der Wohnungsangebote, die sich an Touristen richten, dürfte aber, so die Einschätzung des Mieterbunds, noch deutlich höher liegen. Daher müsse die Stadt bei den Vermietungsportalen konsequent Auskünfte über die Inserenten einfordern. „Sollten AirBnB und andere dabei nicht kooperativ sein, müssen die gesetzlichen Regeln verschärft werden,“ sagt Kropp. Denn es gefährde das soziale Gefüge einer Stadt, wenn Touristen in großem Umfang Mieterinnen und Mieter verdrängen.
Die Statistik des Baurechtsamts wird in der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses des Gemeinderats am 23. Januar 2024 beraten.
Text: PM Mieterbund
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