Das „Haus des Jugendrechts“ hat am 19. Dezember offiziell die Arbeit in der Konstanzer Altstadt aufgenommen. In solchen Einrichtungen arbeiten mehrere staatliche und städtische Stellen koordiniert zusammen, um auf die Jugendkriminalität im Kreis schnell zu reagieren und diese bestenfalls zu verhindern, teilt die Stadt Konstanz in einer Pressemitteilung mit.
Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe sind in diesem Haus unter einem Dach untergebracht, um mit kurzen Wegen schnelle Konsequenzen umzusetzen und so professionell wie möglich auf strafbares Verhalten junger Menschen zu reagieren. Die Beteiligten arbeiten quasi „Hand in Hand“ und ohne Reibungsverluste zusammen, intensivieren so den direkten Informationsaustausch und nehmen dabei die persönlichen Lebensumstände der jungen Menschen umfassend in den Blick.
Die für die straffällig gewordenen Jugendlichen zuständigen Jugendsachbearbeiter:innen sind speziell ausgebildete Polizeibeamt:innen, die im besten Fall ein Vertrauensverhältnis zu den betroffenen Jugendlichen aufbauen. Laut Innenministerium Baden Württemberg sei der persönliche Kontakt zu den jugendlichen Täter:innen dabei der Schlüssel für eine individuell angepasste Reaktion und die Verhinderung weiterer Taten.
Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung durch Landrat Zeno Danner, Oberbürgermeister Uli Burchardt, Polizeipräsident Hubert Wörner und dem leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Hans-Jörg Roth (siehe Bild) ging das „Haus des Jugendrechts Konstanz“ offiziell in Betrieb. Die Jugendgerichtshilfe der Stadt Konstanz mit drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Konstanz mit einer Mitarbeiterin sowie vier Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte arbeiten seit Anfang November im Hofer’schen Anwesen in der Konstanzer Altstadt zusammen. Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen werden im Laufe dieses Jahres noch sechs Jugendsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter des Polizeipräsidiums in das Gebäude einziehen und so das Haus des Jugendrechts komplettieren.
Schon jetzt beteiligen sich die polizeilichen Jugendsachbearbeiter:innen vor Ort an der gemeinsamen Arbeit im Jugendstrafverfahren. Virtuell eingebunden sind die Mitarbeiter:innen der Jugendgerichtshilfe des Landkreises und die Jugendsachbearbeiter:innen des Polizeipräsidiums für den Raum Singen und Stockach. Mit dem „Haus des Jugendrechts Konstanz“ hat die zehnte Einrichtung dieser Art in Baden-Württemberg die Arbeit aufgenommen. Die Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, das Erfolgsmodell der Häuser des Jugendrechts – auch mithilfe digitaler Möglichkeiten – landesweit zu etablieren. Neben dem seit 2022 bestehenden Haus des Jugendrechts im Schwarzwald-Baar-Kreis ist das Haus in Konstanz das zweite im Zuständigkeitsbezirk des Polizeipräsidiums und der Staatsanwaltschaft Konstanz.
Erziehungsgedanke des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
Neben der konsequenten Strafverfolgung werden im Haus des Jugendrechts pädagogische Angebote und präventive Arbeit gebündelt, um dem Erziehungsgedanken des JGG gerecht zu werden. Durch den Austausch und die Vernetzung aller betroffenen Behörden können u. a. die Biografien der Jugendlichen ohne organisatorische Hürden besser berücksichtigt werden. Diese Zusammenarbeit ist ein wesentlicher Vorteil der Häuser des Jugendrechts gegenüber der bisherigen Praxis, in der Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft eher nacheinander oder „nebeneinander her“ als miteinander arbeiteten.
Die offizielle Eröffnung des Hauses des Jugendrechts ist nach dem Einzug der polizeilichen Jugendsachbearbeiter:innen im Laufe des Jahres 2025 geplant.
MM/ans, Bildquelle: Polizei Konstanz
Siehe auch https://www.seemoz.de/ein-eigenes-haus-fuer-junge-delinquenten
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