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Zwei iranische Frauen sollen heute noch abgeschoben werden

5 Antworten

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Eine kurdische Schülerin und ihre Großmutter aus dem Iran sollen heute noch vom Flughafen Berlin-Brandenburg in die Türkei abgeschoben werden, obwohl ihnen von dort die Kettenabschiebung in den Iran droht. Die Schülerin war im Iran an den Frauenrechtsprotesten an ihrer Schule beteiligt. Pro Asyl ist entsetzt und fordert das Bundesinnenministerium auf, die Abschiebung zu stoppen.

Hier die Pressemitteilung:

„Es ist einfach zynisch, wenn Politiker in Deutschland die iranische Frauenrechtsbewegung mit Worthülsen unterstützen, aber eine junge Frau und ihre Großmutter genau diesem Regime wieder ausliefern wollen. Dabei sind es gerade die jungen kurdischen Frauen, die den Mullahs die Stirn geboten haben. Sie verdienen unseren Respekt, Unterstützung und Schutz. Über die Türkei droht den Frauen die Abschiebung in den Iran. Diese Rückführung muss sofort gestoppt werden!“, so Daniela Sepehri, Aktivistin für Frauenrechte im Iran, mit der Pro Asyl eng zusammenarbeitet.

Die 17-jährige Schülerin und ihre 70-jährige Großmutter flogen im Juni von der Türkei nach Deutschland und stellten am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) einen Asylantrag. Da sie keine Pässe beziehungsweise Visa vorlegten, wurden sie dem sogenannten Flughafenasylverfahren zugewiesen. Dies ist ein besonderes Schnellverfahren, während dem die Asylsuchenden als nicht eingereist gelten und den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen können. Erschwerend kommt am BER hinzu: Es gibt dort keine unabhängige Rechtsberatung oder andere Unterstützung während des Asylverfahrens. Die dort festsitzenden Schutzsuchenden sind von der Außenwelt isoliert und auf sich allein gestellt.

Ablehnung des Asylantrags trotz Beteiligung an Frauenrechtsprotesten

Obwohl die Schülerin vortrug, an den Frauenrechtsprotesten an ihrer Schule und auf der Straße beteiligt gewesen zu sein, wurde ihr Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.

„Es kann einfach nicht sein, dass das BAMF trotz all der bekannten Unterdrückung und der staatlichen Gewalt gegen Protestierende einen Asylantrag einer minderjährigen Iranerin als ‚offensichtlich unbegründet‘ ablehnt. Da ist offensichtlich ein Fehler im System, der in diesem Fall den Frauen ihre Sicherheit, ihre Freiheit oder gar ihr Leben kosten könnte. Denn wie das BAMF den Iran für die Frauen für sicher halten kann, ist uns schleierhaft. Dieser Fall wirft auch ein Schlaglicht auf die unerträgliche Situation am Flughafen BER. Niemand sollte unter solchen Bedingungen ein Asylverfahren durchlaufen müssen“, so Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl.

Auch ein Eilantrag gegen die Ablehnung war erfolglos, denn der Rechtsschutz ist bei solchen Entscheidungen eingeschränkt. Aufgrund der Besonderheiten des Flughafenverfahrens droht nun die Abschiebung an den Abflugsort in der Türkei. Dort haben die Frauen jedoch keinen rechtmäßigen Aufenthalt und ihnen droht die weitere Abschiebung in den Iran. Die Abschiebung in die Türkei ist für heute, Freitagnachmittag (12. Juli 2024), vom BER aus geplant. Daniela Sepehri ist vor Ort am Flughafen.

Bei der letzten Innenministerkonferenz sollte eigentlich der dringend notwendige Abschiebungsstopp für den Iran diskutiert werden, der Abschiebungsstopp schaffte es aber nach den hitzigen Abschiebungsdebatten der letzten Wochen nicht auf die Tagesordnung. Im vergangenen Jahr 2023 wurden sieben Personen in den Iran abgeschoben, im ersten Quartal 2024 waren es vier Menschen.

Text: Pro Asyl

5 Antworten

  1. Janosch Tillmann

    // am:

    @Ralph R. Braun,

    Ich habe die Info hier bekommen : https://x.com/Tareq_Alaows/status/1811814992712208839

  2. Ralph R. Braun

    // am:

    @Janosch Tillmann: Können Sie uns mehr dazu sagen, durch welche Rechtsmittel oder auf anderem Wege die Abschiebung verhindert wurde? Bei Pro Asyl, Urheber der Presseerklärung, findet sich dazu leider nichts.

  3. Janosch Tillmann

    // am:

    Die Abschiebung wurde glücklicherweise verhindert.

  4. Ralph R. Braun

    // am:

    „Als Kurden in der Türkei … in Sicherheit“ ??? Dort als Kurdin gar einen Asylantrag stellen? M. Weissig, Sie sind über die türkische Kurdenpolitik offenbar nicht im Bilde.

  5. M. Weissig

    // am:

    Komisch, dass Großmutter und Enkelin aus dem Iran ohne Pässe und Visum einen Flug von der Türkei nach Deutschland buchen konnten…..das Flughafenverfahren hat einen Asylgrund nicht feststellen können, denn sie waren als Kurden in der Türkei bereits in Sicherheit. Warum haben sie keinen Asylantrag in der Türkei gestellt? Man kann jammern und schimpfen, aber es ist immer noch so, dass man sich das Land seiner Flucht nicht aussuchen kann. Eine Gefahr der Zurückweisung durch die Türkei ist in Deutschland kein Asylgrund, es sei denn vielleicht, dass eine Gewissheit der Zurückweisung besteht. Und…allein dass man an den Protesten im Iran teilgenommen hat, begründet auch noch keinen Schutzanspruch, da muss es schon mehr sein, z.B. eine Inhaftierung oder Verfolgung durch den Staat. Hat es aber hier nicht gegeben, also ist die Zurückweisung richtig und wichtig! Ich wünschte, Sie würden sich mehr mit den Fakten auseinandersetzen, als auf die Tränendrüse zu drücken und die Fakten sprechen eindeutig gegen diese beiden Damen. Wir haben Asylgesetze, damit muss man nicht einverstanden sein, aber…sie gelten nun mal und so lange sie gelten, müssen sie auch angewendet werden, genau wie die anderen Gesetze, die unser aller Leben in Deutschland regeln. Teheran ist von Berlin ca. 4600 km entfernt und man muss auf dem Landweg etliche sichere Länder durchqueren, ehe man in Deutschland ankommt, warum also sollte Menschen, die einen Flug buchen in einen Vorteil gesetzt werden?

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