Zähringerplatz, Verkehr, Fahrrad, Ampel, Fußgänger 17.10.2020 © Harald Borges

Gute Nachrichten für den Stadtverkehr

Zähringerplatz, Verkehr, Fahrrad, Ampel, Fußgänger 17.10.2020 © Harald Borges

Mehr Platz zum Gehen und Radfahren, mehr Busspuren und Zebrastreifen, etwas häufiger Tempo 30 statt 50: Der Bundesrat hat am 5. Juli Änderungen in der Straßenverkehrsordnung gebilligt, die Deutschlands Städten erweiterten Spielraum zum Gestalten von Straßen und Verkehrsregeln geben.

Hier eine Medienmitteilung von Fuss e.V.:

„Bisher war ihnen fast alles verboten, was den Autoverkehr einschränken könnte“, sagt die Fußgängerlobby Fuss e.V. „Vor allem in großen Städten sind die Menschen aber viel öfter zu Fuß, per Bus, Bahn und Rad unterwegs. Das können die Städte jetzt mit Verkehrsregeln und Straßenumbauten stärker berücksichtigen.“

„Das kann aber nur ein erster Schritt sein. Städte und Gemeinden haben noch längst nicht die nötige Freiheit, über das Höchsttempo auf ihren Straßen zu entscheiden.“ Das fordern immerhin 1.093 Städte, Landkreise und Gemeinden, die die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bilden.

Zu Zebrastreifen fordert Fuss e.V.: „Die Schaffung neuer Zebrastreifen wird zwar in der StVO erleichtert, aber weiterhin durch zwei Bundes-Regelungen geknebelt“ – die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) und die Verwaltungsvorschriften zum Zebrastreifen-Paragrafen 26 der StVO. „Sie verbieten oder erschweren Zebrastreifen zum Beispiel vor Schulen, in Tempo-30-Zonen, auf Straßen mit Grüner Welle für Kfz und ausgerechnet auf Straßen mit besonders viel Autoverkehr, auch wenn sie dort besonders nötig wären. Diese Regeln müssen dringend modernisiert werden. Millionen Menschen haben einen Bedarf an Zebrastreifen, damit sie sicherer und ohne zu warten über die Fahrbahn gehen können.“

Leicht geändert wurde nach 87 Jahren eine strenge Formulierung, die wortwörtlich aus der Reichs-Straßenverkehrsordnung von 1937 stammt: Seitdem waren Fahrbahnen zu Fuß „auf dem kürzesten Wege quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten“. Jetzt darf man statt des „kürzesten“ auch einen „kurzen“ Weg nehmen. Dazu Fuss e.V.: „Schön, dass die in der Nazizeit eingeführte Gängelung jetzt wenigstens ein bisschen gelockert ist.“

Hintergrund-Informationen

Der Bundesrat stimmte am 5.7. unter anderem folgenden Änderungen der StVO zu, die Verkehrsminister Wissing vorgeschlagen hatte:

  • Die lokalen Verkehrsbehörden können jetzt zugunsten von Busspuren, Geh- und Radwegen leichter als bisher Kraftfahrzeugen „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken … beschränken oder verbieten“ (§ 45 Absatz 1 Satz 2 neue Nummer 7).
  • Wo auf Hauptstraßen vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen 300 Meter kurze Tempo-30-Abschnitte möglich waren, können diese jetzt miteinander verbunden werden, wenn höchsten 500 Meter dazwischen liegen. (§ 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 4). Dann gibt es nicht mehr den häufigen Wechsel zwischen Tempo 50 und Tempo 30, der heute viele Verkehrsteilnehmer verwirrt.
  • Tempo 30 auf Hauptstraßen ist jetzt auch vor Spielplätzen und an „hochfrequentierten Schulwegen“ möglich (§ 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6).
  • Busspuren und Zebrastreifen waren bisher wie viele andere Regelungen nur möglich, „wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist“ (§ 45 Abs. 9 Satz 1). Nunmehr können sie beide auch ohne „zwingenden“ Bedarf angelegt werden.

Text: Fuss e.V., Bild: Harald Borges

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