
Um die Energiewende im Land umzusetzen, braucht es für Projektierung, Betrieb und Finanzierung von Windparks bessere Rahmenbedingungen. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie des Freiburger Öko-Instituts. Aus unserer Region gibt es dazu gute und eher weniger gute Nachrichten: Mit dem Bau einen Windparks geht’s voran, gegen den anderen wird nochmals geklagt.
Windkraft ist seit Jahren die mit Abstand wichtigste Erzeugungsquelle im deutschen Strommix. 2024 trug sie 136,4 Terrawattstunden (TWh) zur öffentlichen Stromerzeugung bei. Das entspricht einem Anteil von 33 Prozent. Schlusslicht unter den deutschen Flächenländern bei der Nutzung von Windkraft ist ausgerechnet das grün-schwarze Musterländle Baden-Württemberg. Hier liegt der Anteil von Windstrom am Stromangebot bei mickrigen vier Prozent.
Verfünffachung des Zubaus nötig
Laut der im Auftrag der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG erstellten und jüngst veröffentlichten Studie zur Beschleunigung des Windkraftausbaus in Baden-Württemberg des Freiburger Öko-Instituts e.V. sind derzeit rund 780 Windenergieanlagen mit einer elektrischen Leistung von 1,8 Gigawatt in Betrieb. Das entspricht knapp drei Prozent der bundesweit installierten Anlagenleistung für Windenergie an Land.
Um Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen, ist sowohl bundesweit als auch in Baden-Württemberg ein deutlicher Ausbau der Windenergie erforderlich. Im Vergleich zum jährlichen Nettozubau in Baden-Württemberg in Höhe von durchschnittlich 80 Megawatt in den letzten zwanzig Jahren ist eine Steigerung auf jährlich 400 bis 650 Megawatt erforderlich, um die für Baden-Württemberg ausgewiesenen Zubauziele zu erreichen. Das wäre eine Verfünffachung des bisherigen Zubaus (siehe Seite 51 der Studie). Derzeit befinden sich 180 Windenergie-Anlagen in einem laufenden Genehmigungsverfahren und für rund 650 Anlagen wurde die Anlageplanung vorgestellt.
Windkraftausbau in Baden-Württemberg
2021 hatte die Landesregierung die „Task Force Erneuerbare Energien“ eingesetzt. Diese arbeitete bis zum Sommer 2023 insgesamt 60 Maßnahmen aus, die immerhin – so ein Ergebnis der Studie – zu einer beschleunigten Ausweisung von Flächen und zu einer Halbierung der Verfahrens- und Genehmigungszeiten führten. Zudem gilt für die Windenergie der Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ (Paragraph 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG).
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Ausweisung von Windvorrangflächen durch die sechs baden-württembergischen Regionalverbände: Bis Jahresende müssen diese 1,8 Prozent ihrer jeweiligen Landesfläche für den Bau von Windrädern ausweisen. Nach derzeitigem Stand der Planentwürfe haben die Regionalverbände rund drei Prozent Windvorrangflächen der Landesfläche evaluiert: Die Zielvorgabe des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) scheint also erreichbar zu sein.
Dieses Flächenziel bedeutet aber nicht automatisch, dass auf jeder Vorrangfläche tatsächlich ein Windpark gebaut werden wird, denn unter den gewählten Flächen wird es sicher gut oder weniger gut geeignete geben. Es bedeutet aber auch nicht, dass die gesamte ausgewiesene Fläche von Windrädern belegt sein wird, denn jedes Rad braucht Abstand zum nächsten.
Weshalb so schleppend?
Ziel der Studie war herauszufinden, weshalb der Windenergieausbau in Baden-Württemberg immer noch nur schleppend vorankommt und welch geeignete Handlungsfelder und Maßnahmen es bräuchte, um ihn zu beschleunigen. Dafür wurden (neben einer Daten- und Literaturanalyse) neun Projektierer:innen für Windenergieanlagen in Baden-Württemberg interviewt. Dabei zeigte sich, dass die mit der Umsetzung beaufftragten Fachleute den Ausbau der Windenergie weiterhin als schleppend und schwach einschätzen, und dass es trotz der „Task-Force“-Maßnahmen noch zahlreiche Hemmnisse von der Planung bis zur Inbetriebnahme von Windenergieanlagen gibt.
Als gravierendste Hindernisse wurden genannt:
- Ob es nach Abschluss der Evaluierung der Vorrangflächen tatsächlich auch ausreichend verfügbare Flächen geben wird, sehen die Projektierer kritisch.
- Viele Genehmigungsverfahren würden immer noch zu lange dauern, und zwar besonders dann, wenn zuständige Behörden bislang nur wenig Erfahrung mit dem Genehmigungs-Procedere haben. Oft würden Nachforderungen zu unterschiedlichen Fachbelangen gestellt und Genehmigungen nur zögernd erteilt. Hinzu kommt, dass in Baden-Württemberg 58 Prozent der 2023 genehmigten Anlagen beklagt wurden, was die höchste Quote im Vergleich aller Bundesländer ist! Langwierige Gerichtsverfahren verzögern (und verteuern) somit die Projekte.
- Netzanschlusspunkte seien oft weit von potenziellen Standorten der Windparks entfernt und die Netzkapazität reiche in vielen Fällen nicht für einen zügigen Anschluss aus.
- Zudem stößt das Ausschreibungsverfahren von Forst BW [https://www.forstbw.de/ ] für Pachtflächen im Staatswald auf deutliche Kritik: Zu stark würde die Pachthöhe gewichtet, was bedeutet, dass vor allem Angebote mit der höchsten Pacht den Zuschlag bekommen. Ob bei der vorgegebenen Pachthöhe die Projekte dann umgesetzt werden können, bleibe fraglich.
Nomen est omen: Der Windpark Länge
Auf dem zur Gemarkung der Gemeinden Donaueschingen und Hüfingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) gehörenden Höhenzug „Länge“ sind seit Jahresbeginn die Bauarbeiten für sechs (ursprünglich geplant waren acht) neue Windräder des Singener Bürgerunternehmens solarcomplex AG in vollem Gang. Die gesamte Waldfläche beträgt zirka 3.300 Hektar. Für den Windpark mussten rund zehn Hektar gerodet werden, das entspricht 0,3 Prozent der Waldgesamtfläche.

Die modernen Schwachwindanlagen des Herstellers Nordex mit einer Nabenhöhe von 164 Metern und einer Gesamthöhe von 245 Metern werden eine Nennleistung von jeweils 5,7 Megawatt erbringen und nach Fertigstellung im Sommer 2026 einen prognostizierten jährlichen Stromertrag von 60 Millionen Kilowattstunden erzeugen. Das entspricht dem privaten Stromverbrauch von 50.000 Menschen oder etwa 17.000 Drei-Personen-Haushalten. Die Investitionskosten liegen bei 60 Millionen Euro.
Es geht also ein bisschen voran mit der Erzeugung grünen Stroms. Doch die Historie dieses Projekts hat das Potenzial, als abstruses Beispiel in die Geschichte der Windkraft einzugehen. Anfangs lief alles richtig gut, lobt solarcomplex-Chef Bene Müller: 2013 wurde das Planungsgebiet vom Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen als „Konzentrationszone Windenergie“ ausgewiesen. Bereits 2015 kam es zur Unterzeichnung der Pachtverträge mit der Stadt Donaueschingen, der Gemeinde Hüfingen und dem Fürstenhaus zu Fürstenberg.

Die Windkraftverhinderer aus Rheinland-Pfalz
Die Zusammenarbeit mit den Behörden habe bestens geklappt. Die erste BImSchG-(Bundes-Immissionsschutz-Gesetz)-Genehmigung erfolgte im Dezember 2016. Diese wurde 2017 von der bundesweit agierenden „Naturschutzinitiative e.V. (NI)“ aus Rheinland-Pfalz erfolgreich beklagt. 2019 wurde das Projekt vorläufig gestoppt, weil die Umweltverträglichkeitsgenehmigung des Landes Baden-Württemberg gegen ein Bundesgesetz verstoßen hatte.
Der von solarcomplex im Dezember 2021 überarbeitete BImSch-Antrag wurde im Februar 2023 genehmigt – und sozusagen postwendend reichte derselbe „Naturschutzverein“ (Kritiker:innen nennen ihn ganz offen „Windkraftverhinderungsverein“) wiederum Klage ein. Und zwar nun nach neuer Regelung bei dem eigens für Windkraftprojekte geschaffenen Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim. Die Argumente der Windkraftgegner: Drei der Windkraft-Anlagen lägen in einem Vogelschutzgebiet.
Das Gericht lehnte die Einwände schließlich im Juni 2024 (also nach weit über einem Jahr Warte- bzw. Bearbeitungszeit) ab, sodass der Bau des Windparks nicht mehr zu verhindern war. Lediglich die Bewertung über die Dauer der Abschaltzeiten und die Höhe der Sicherheitsleistung für den Rückbau der Windkraftanlagen nach Betriebsende hatte es offen gelassen. Hier konnten sich im November solarcomplex und die „Naturschutzinitiative“ einigen: Eine der sechs Anlagen muss im Sommer – wegen eines Rotmilans – einen Monat länger abgeschaltet werden. Zudem wurde die Sicherheitsleistung für den nach Betriebsende stattfindenden Rückbau des Windparks erhöht und durch eine „wiederkehrende Prüfung inflationssicher gemacht“.
Aus Sicht von solarcomplex ist beides kein Problem: Die minimal verlängerte Abschaltzeit einer Anlage werde sich auf die Stromerzeugung kaum auswirken, da diese (anders als Solarkraftanlagen) nicht im Sommer und bei Hochdruck-Wetterlagen, sondern im Winter und bei Tiefdruck-Wetterlagen am effizientesten Strom erzeugen. Und die Rückbaukosten für den sich gerade erst im Bau befindlichen Windpark basieren ohnehin auf Schätzungen.
Soweit und so ausführlich die Geschichte der „Geburt“ eines einzelnen Windparks mit gerade mal sechs Anlagen. Dreizehn Jahre werden also vergangen sein, bis hoffentlich im Sommer 2026 auf der „Länge“ sauberer Strom erzeugt werden kann. Sicher ein sehr krasses Beispiel für die in der Windkraftstudie erhobene Kritik an zu lange dauernden Genehmigungsverfahren. Es könnte wahrscheinlich sogar das am längsten dauernde in Baden-Württemberg, wenn nicht sogar in ganz Deutschland sein, vermutet Bene Müller.
Windpark Brand – der zweite auf Tengener Gebiet
Aber auch die Realisierung eines weiteren Windparks auf der Tengener Gemarkung Brand erweist sich bislang als Geduldsspiel. Dort sollen drei Schwachwindanlagen mit einer Nabenhöhe von 164 Metern (wie auf der „Länge“) mit ihrer Leistung von jeweils 5,7 Megawatt einen jährlichen emissionsfreien Stromertrag von rund 30 Millionen Kilowattstunden erbringen und so den privaten Strombedarf von rund 10.000 Haushalten sichern. Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Tengen und der IG Hegauwind wurde 2020 geschlossen. solarcomplex ist Projektierer des Windparks.
Interessensgemeinschaft Hegauwind
2012 haben sich die Stadtwerke Engen, Stockach, Singen und Radolfzell, die Gemeindewerke Steißlingen, die Thüga, die Genossenschaft Bürgerenergie Bodensee und das nicht-börsennotierte Bürgerunternehmen solarcomplex AG aus Singen sowie die Elektrizitätswerke des Kantons Schaffhausen und die SH Power aus Schaffhausen zur Projektgruppe „Hegauwind“ zusammengeschlossen.
Seit Juni 2017 betreibt diese Interessensgemeinschaft den zum Tengener Gemeindegebiet (Ortsteil Wiechs am Randen) gehörenden Windpark Verenafohren. Diese im Vergleich zur „Länge“ kleineren drei Schwachwindanlagen (mit einer Nennleistung von jeweils 3,3 Megawatt) produzieren etwa 20 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Das entspricht bilanziell dem privaten Strombedarf von 20.000 Menschen und damit der Einwohnerschaft von Tengen, Engen und Hilzingen).
Die Entscheidung für einen zweiten Windpark auf Tengener Gemeindegebiet (zusätzlich zu „Verenafohren“) wurde unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit getroffen. Gegenwind gab es dennoch: Unter anderem positionierte sich der Hegau-Geschichtsverein gegen diesen Standort, weil aus seiner Sicht (oder zumindest der seines damaligen Vorsitzenden Wolfgang Kramer) diese Windräder den schönen Blick vom Napoleons-Eck über den Hegau und dessen alte Burgenherrlichkeit verschandeln würden.
Erst einmal ausgebremst wurde das Projekt im Herbst 2021, weil ein Rotmilan-Horst mehr als für eine mögliche Genehmigung erlaubt auf dem Gelände kartiert wurde und infolgedessen das vorgesehene Gebiet als „Dichtezentrum“ einzustufen war. Ein Jahr später konnte der BImSchG-Antrag beim Landratsamt Konstanz aber doch noch eingereicht werden. Die Baugenehmigung wurde – nach nochmaligen Nach-Kartierungen – im vergangenen Dezember 2024 erteilt. Immerhin nicht elf, sondern bislang nur vier Jahre Vorlaufzeit!
„Naturschutzinitiative“ klagt auch gegen Windpark Brand
Trotzdem ist noch offen, ob der Windpark realisiert werden kann. Für die IG Hegauwind stand fest, erst die gesetzliche Klagefrist abwarten zu wollen, ehe der Startschuss für den Baubeginn gegeben werden könne. Denn mit einer Klage habe man sicher gerechnet, teilt Bene Müller auf Anfrage von seemoz mit, weil Klagen gegen Windkraftanlagen eigentlich immer dazugehören.
Auch dass es wieder die „Naturschutzinitiative e.V. (NI)“ aus Rheinland-Pfalz ist, die beim VGH Mannheim Klage eingereicht hat, entspricht dem bisherigen Muster. Selbst wenn die Windkraftgegner wenig Aussicht hätten, am Ende zu gewinnen: Den Baubeginn von Windparks möglichst lange hinauszögern und für zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Kosten zu sorgen, welche die Projektierer und künftigen Betreiber tragen müssen, gelingt ihnen durchaus.
Ausgestattet mit Verbandsklagerecht geht dieser Verein überall in Deutschland gegen Windkraftanlagen vor. „Wer die herrliche Natur am Hegaublick und am Brand kennt, fragt sich, wie ein solch immenser Schaden an Natur und Landschaft gerechtfertigt werden kann, dessen Wirtschaftlichkeit mehr als fragwürdig ist. Hauptkritikpunkte der NI sind die „fehlerhafte Waldumwandlung und Defizite bei der Standortwahl“, ist auf seiner Homepage zu lesen.
Naturschutzinitiative e.V. (NI) Rheinland-Pfalz
2015 wurde der Verein „Naturschutzinitiative e.V“ im rheinland-pfälzischen 500-Seelen-Dorf Quirnbach gegründet. 2017 – bereits nach zwei Jahren – wurde ihm vom Umweltbundesamt die bundesweite Anerkennung (Paragraph 3 des Umwelt-Rechts-Behelfsgesetzes) als Umweltvereinigung erteilt, mit allen Mitwirkungs- und Klagerechten. Genau wie unter anderen auch BUND, NABU, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Germanwatch als große und langjährig etablierte Umweltorganisationen Verbandsklagerecht besitzen.
„Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume“, führt der Verein als sein Leitbild an. Auffallend ist aber vor allem seine Klagefreudigkeit gegen geplante Windparks. 27 waren es laut einem „Spiegel“-Bericht „So verhindert die Anti-Windkraft-Bewegung neue Anlangen“ von Februar 2021. Etwa 20.000 Euro kostet eine solche Klage nach Verbandsklagerecht. Die Anfrage des „Spiegel“, woher das Geld zur Finanzierung der Klagen komme und wie sich die Initiative selbst finanziere, blieb unbeantwortet. Dass die jeweils benötigten Summen von Windkraftgegner:innen gespendet werden, erscheint durchaus möglich. Dies mögen Einzelpersonen sein, aber auch Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen, die selbst vor Ort kein Klagerecht haben.
Kurzfristig abwarten, langfristig zuversichtlich
Ob solch allgemeine Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von Eingriffen ins Naturbild zur Wirtschaftlichkeit von Anlagen auch nach der Neufassung des Paragraphen 2 EEG 2023 ausreichen? Dort heißt es jetzt, dass „die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und überdies der „öffentlichen Sicherheit“ dienen. Landschaftsbild und Denkmalschutz (Argumente, die Windkraftgegner:innen gern und oft anführen) sollten damit eigentlich als wohlfeile K.O.-Kriterien für Windparks ausgedient haben – auch wenn sie mit der Verhältnismäßigkeit zum zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen verknüpft werden.
Bene Müller jedenfalls bleibt zuversichtlich, dass eine gerichtsfeste Baugenehmigung erfolgen wird. Die IG Hegauwind habe eine entsprechende Erwiderung eingereicht; nun heiße es abwarten, ob die Klage zugelassen wird. Falls ja, heißt es weiter zu warten, bis der Gerichtshof entschieden hat.
Im Idealfall trifft die Baugenehmigung bis Herbst ein, sodass im Oktober (von 1. März bis 30. September ist dies aufgrund Vogelbrutzeit ohnehin untersagt) mit Rodungsarbeiten begonnen werden könnte. Baustart wäre dann im Frühjahr 2026. Sollte der Gerichtshof für seine Entscheidung länger benötigen, würden sich die Planungen um ein weiteres Jahr verschieben; Baubeginn wäre dann frühestens 2027.
Ungewisse Projekte
Auch hier zeigt sich: Wer – zumal in Baden-Württemberg – Windparks bauen und betreiben mag, braucht einen langen Atem und ausreichend finanzielle Mittel, um solch langwierigen Entscheidungswege durchzustehen. Enorm große Hürden also für Bürgerunternehmen, kommunale Betriebe oder Genossenschaften. Würden beim Windpark Brand die Kläger Recht bekommen, so hätte die IG Hegauwind etwa eine Millionen Euro umsonst investiert, ausgegeben für Gutachter- und Planungskosten – doch wenigstens verteilt auf zehn Schultern; ein einzelnes Unternehmen könnte dies kaum stemmen.
Auch ein möglicher „Windpark Öhningen“ auf dem Schienerberg, den die Firma Abo Energy bauen möchte, wird noch dauern. 2022 wurde der Vertrag mit Forst BW geschlossen. Der Widerstand dagegen ist bekanntlich groß. Mit der „Initiative Gegenwind“ sind in Öhningen Windkraftgegner:innen in den Gemeinderat gewählt worden. Auch haben sich zwei Bürgerinitiativen gegen das Projekt formiert und die „Naturschutzinitiative“ mischt ebenfalls mit.
Der auf Schweizer Seite des Schienerbergs geplante Windpark Chroobach ist ebenfalls noch ungewiss. Hier setzen die Gegner:innen (mal wieder) auf vermehrte Rotmilan-Habitate (seemoz berichtete).
Wie geht es umweltpolitisch weiter?
Eine durchaus eindeutige Position bezieht die „Naturschutzinitiative“ in ihrem Offenen Brief an den voraussichtlichen nächsten Bundeskanzler Friedrich Merz: „Sie haben das Vertrauen von Millionen Wählern verloren […] Die Mehrheit möchte nicht schwarz/rot/grün in neuem Gewand […] Sie, Herr Merz, ermöglichen den Wahlverlierern SPD und Bündnis 90/GRÜNE die Fortsetzung einer ideologischen, volkswirtschaftlich und ökologisch zerstörerischen Energie- und Klimapolitik.“
Nun sind schwarz-rot-grün weder die Farben der scheidenden noch die der künftigen Regierung. Auch hat die so ungeliebte Ampel – wissenschaftlich beleg- und messbar – zumindest moderate Fortschritte in der Energie- und Klimapolitik erreichen können, ebenso beim Natur- und Artenschutz. Aber offenbar wünscht sich die „Naturschutzinitiative“ eine andere Partei an die Macht: Jene, deren Kanzlerkandidatin im Wahlkampf versprochen hat, die „Windräder der Schande“ alle niederzureißen.
100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen-Paket konnten die sich bald in der Opposition befindenden Grünen für Klima und Umwelt heraushandeln. Wie die wohl künftig regierende schwarz-rote Koalition die Summe einsetzen und ob und wie sie die energiepolitischen Weichen und Rahmenbedingungen stellen wird, weiß man noch nicht …
Text: Uta Preimesser
Abbildungen: Luftbild Windpark Rohrenkopf © Elektrizitätswerke Schönau (EWS); Baustelle Windpark Länge © Dieter Heise; Grafik Windpark Länge © solarcomplex
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