Flüchtlinge © Bild von Isaacjaeho Sinn auf Pixabay

Erklärung von Pro Asyl zum Anschlag von Solingen

9 Kommentare

Flüchtlinge © Bild von Isaacjaeho Sinn auf Pixabay

Drei Tote und acht zum Teil sehr schwer verletzte Menschen – Pro Asyl trauert um die Opfer von Solingen. Dass ein „Festival der Vielfalt“, dies war das Motto des Solinger Stadtfestes, zum Ziel eines islamistischen Attentats wurde, erschüttert uns alle, die wir für eine demokratische und offene Gesellschaft einstehen. Der Attentäter von Solingen wollte genau diese verhindern.

Pro Asyl erinnert daran: Flüchtlinge suchen oft genau vor der islamistischen Gewalt Schutz, der wir in Solingen begegnet sind. Und wir fordern: Gegen islamistische Terroristen muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats vorgegangen werden.

Wer vor Terror, Gewalt und Verfolgung flieht, braucht Schutz. Zurzeit werden jedoch Stimmen laut, die ein Ende der Flüchtlingsaufnahme aus Afghanistan und Syrien fordern. Bundesdeutsche Grenzen sollen geschlossen und Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien forciert werden. Der „Jetzt reicht es“-Vorschlag des CDU- Parteichefs Friedrich Merz ist eindeutig verfassungswidrig und mit dem EU-Recht unvereinbar. Er verstößt zudem gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention, ist zutiefst unmenschlich und spaltet unsere Gesellschaft.

Pro Asyl warnt: Die politischen Verantwortlichen in der demokratischen Mitte dürfen nicht in einen Überbietungswettbewerb mit den Rechtsextremen und Völkischen eintreten. Es ist unerträglich, Schutzsuchende aus Afghanistan und Syrien unter einen Generalverdacht zu stellen. In Deutschland leben über 1,3 Millionen Geflüchtete aus diesen beiden Herkunftsländern. Ein Attentäter, der vermutlich im Auftrag des IS (Islamischer Staat) gemordet hat, kann und darf diese Menschen nicht diskreditieren. Vielmehr sollte die Politik jetzt die Strukturen in unserem Land stützen, die sich seit Jahren gegen Extremismus jeglicher Art einsetzen und endlich das Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen.

Zu den Forderungen aus der Ampel- Koalition und der CDU/CSU, nach Afghanistan und Syrien abzuschieben, stellt Pro Asyl fest: Das Völkerrecht verbietet eindeutig jegliche Abschiebungen in diese Herkunftsstaaten. In beiden Ländern drohen Folter und unmenschliche Strafen. Das Folterverbot gilt absolut und für jeden (siehe auch:„Gerade jetzt: Rechtsstaat stärken!“).

Eine Welt, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte erodieren, ist das Ziel von Islamisten und Rechtsextremisten. Die Toten und Verletzten waren noch nicht geborgen, da setzten bereits die Instrumentalisierungsversuche der Rechtsextremisten und Völkischen ein. Wir müssen nun zusammenstehen und gemeinsam für unsere Freiheitsrechte eintreten.

Text: Pro Asyl, Symbolbild von isaacjaeho sinn auf Pixabay

9 Kommentare

  1. Lieselotte Schiesser

    // am:

    Thomas Martin, Sie sprechen also „nicht von „Sondergesetzen“ für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder daraus hervorgehende Täter“? Vielleicht sollten Sie dann doch noch einmal Ihren eigenen ersten Text lesen: „…begangen von Asylanten, sog. Schutzsuchenden und Deutschen mit migrantischem Hintergrund aus arabischen bzw. muslimischen Ländern“ , ist eine exakte Umschreibung einer bzw. zweier Bevölkerungsgruppen (soll ich’s Ihnen ausdeutschen, welche? a) „Asylanten sog. Schutzsuchende“ und b) „Deutsche mit migrantischem Hintergrund aus arabischen bzw. muslimischen Ländern“ – wobei ich mal zu Ihren Gunsten annehme, dass Sie das mit dem muslimischen Hintergrund und den arabischen Ländern nicht nur auf die „Deutschen mit migrantischem Hintergrund“ sondern auch auf die „Asylanten“ beziehen) für diese fordern Sie ausdrücklich „geeignete Maßnahmen vom Staat … auch mit Grundgesetzanpassungen“.

    Sollte es Ihnen tatsächlich nur um überproportional an Strafteten Beteiligte gehen, dann warte ich auf Ihre Forderung für entsprechende „Massnahmen des Staates bis hin zu Grundgesetzanpassungen“ für Männer – namentlich für solche zwischen 18 und 30. Die sind nämlich statistisch nachgewiesen weit überprortional zum Bevölkerungsanteil an Straftaten beteiligt – ausgewiesenermassen auch an solchen die gegen das Leben ihrer Opfer gerichtet sind. Die Polizeiliche Kriminalstatistik krankt übrigens daran, dass die darin enthaltene Definition der „Nicht-Deutschen“ auch alle Verdächtigen bzw. TäterInnen beinhaltet, die sich als Touristen im Land aufhielten.

    Dass wiederum junge Männer generell in Straftatenstatistiken überrepräsentiert sind, habe ich bereits erwähnt. Da gerade in der Gruppe der Asylbewerber, Flüchtlinge sowie ArbeitsmigrantInnen junge Männer ebenfalls stark überrepräsentiert sind, erstaunt ihr höherer Anteil bei Straftaten kaum. Zudem weisen alle Untersuchungen zum Thema aus, dass Menschen mit einem tiefen sozialen/wirtschaftlichen Status öfter straffällig werden als solche der Mittel- und Oberschicht. Kaum erstaunlich finden sich in diesen tiefen sozialen/wirtschaftlichen Schichten überproportional oft AsylbewerberInnen und ArbeitsmigrantInnen.

    Es ist keine Frage, dass StraftäterInnen verfolgt und bestraft werden müssen. Aber Sondergesetze für bestimmte Tätergruppen, sind rechtsstaatlich absolut abzulehnen. Mal ganz davon abgesehen, dass in Deutschland noch immer durch Straftaten Rechtsradikaler deutlich mehr Menschen ums Laben kamen, als durch islamistische Messerangriffe. Das macht die islamistischen Attentate nicht besser – aber auch nicht schlechter als andere Angriffe. Für die Opfer ist es nach wie vor ziemlich egal, ob sie von einem durchgeknallten Islamisten, einem rassebewussten Rechtsradikalen oder einer geistig Gestörten verletzt oder gar getötet wurden. Das Strafgesetz hat für alle gleich zu gelten. Für Nicht-Deutsche gilt zudem das Ausländer- bzw. Asylrecht, das Ausweisungen/Abshiebungen nach Verbüssung der Strafe vorsieht. Das reicht vollkommen.

  2. michael philips

    // am:

    Ich kann Frau Schiesser nur beipflichten in ihrer Argumentation. Es gibt ein existierndes Strafrecht das für alle gleich gelten sollte. Selbst wenn bestimmte Taten lauf Statistiken überproportional von bestimmten Gruppen gegangen werden werden,ist dies meiner Meinung nach kein Grund, durch verschärfte Grenzkontrollen oder immer mehr Abschiebungen, Menschen, die in erste Linie hier Schutz oder eben einfach nur ein besseres Leben suchen ,im vorrab zu kriminalisieren. Damit würde nur dem bereits jetzt schon herrschenden Alltagsrassismus noch mehr Tür und Tor geöffnet. Wir fordern ja auch nicht das, obwohl es in Deutschland nachweisslich eine drastische Zunahme von Taten mit rasistischem Hintergrund gibt ,pausschal weisse Deutsche Menschen verschärft zu kontrollieren oder deren Rechte einzuschränken.

  3. Thomas Martin

    // am:

    Frau Schiesser,
    ich spreche nicht von „Sondergesetzen“ für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder daraus hervorgehende Täter, wie Sie es ausdrücken. Ich schaue mir zunächst Zahlen, Kriminalstatistiken an, die allgemein zugänglich und recherchierbar sind (Statistisches Bundesamt, Polizeistatistik). Diese Zahlen sind klar und nicht in Frage zu stellen und zeigen eindeutig eine signifikante Überrepräsentanz der Täterschaft aus dem von mir angesprochenen Bereich der Schutzsuchenden/Asylanten aus den bekannten muslimischen Ländern. Da die jährlichen Zuströme sowie illegale Grenzübertritte enorm sind, ist rein statistisch damit zu rechnen, dass weiterhin auch Kriminelle den Weg nach Deutschland finden und die Ampelregierung, allen voran die Grünen, unternehmen praktisch nichts Vernünftiges, um dieser Entwicklung signifikant entgegenzuwirken. Friedrich Merz hat unter anderem Vorschläge zu Grenzkontrollen gemacht, die ich für vernünftig halte. Das vollkommen unkontrollierte Hereinlassen (80-85% junge unausgebildete Männer, meist auch ohne Schulbildung, die häufig nicht direkt aus Kriegsgebieten kommen), das von Angela Merkel initiiert wurde, bringt Deutschland nichts Gutes, die Probleme überwiegen deutlich – wie man teils täglich sieht.
    (….).

  4. Christina Herbert-Fischer

    // am:

    Danke Frau Schiesser, besser könnte man es nicht sagen. Eine Glaubens- oder Gesinnungsgesetzgebung und eindeutig rassistische Gesetzgebung widerspricht allen Werten unseres Grundgesetzes. Das wäre dann ein Staat, in dem ich nicht mehr leben wollte und so etwas hatten wir in etwa schon einmal.
    Eine konsequente Strafverfolgung ist wichtig, da fehlt es an Personal, eine funktionierende Ausländerbehörde, gleiches Problem. Mehr Integrations- und Ausbildungsmöglichkeiten und sofortige Arbeitserlaubnis, könnten helfen, nicht aber eine Vorverurteilung nach Herkunft oder Glauben und verschärfte Ungleichbehandlung der in Deutschland lebenden Menschen.

  5. Lieselotte Schiesser

    // am:

    Thomas Martin, niemand will, dass schwere Straftaten nicht geahndet werden. Allerdings frage ich mich, wieso Sie Sondergesetze für Täter/Täterinnen bestimmter Bveölkerungsgruppen wollen: „Wenn schwere Straftaten,… begangen von Asylanten, sog. Schutzsuchenden und Deutschen mit migrantischem Hintergrund aus arabischen bzw. muslimischen Ländern, …, müssen geeignete Maßnahmen vom Staat durchgeführt werden… wenn es erforderlich sein sollte, auch mit Grundgesetzanpassungen“. Sie fordern hier eine Rassengesetzgebung, die a) „Asylanten, sog. Schutzsuchende“ aber auch „Deutsche mit migratischem Hintergrund aus arabisch bzw. muslimischen Ländern“ beträfe. Es gäbe also nicht nur zweierlei Recht für StaatsbürgerInnen und AsylbewerberInnen, sondern auch noch Deutsche 1. und 2. Klasse. Deutsche mit eigener Migrationserfahrung oder Deutsche mit mindestens einem ausländischen Elternteil, die Muslime sind oder/und aus arabischen Ländern stammen, fielen unter eine andere Gesetzgebung als Deutsche ohne Migrationshintergrund und/oder Deutsche mit Migrationshintergrund, die Christen, Nicht-Gläubige, Juden, Hindus, Buddhisten etc. sind und aus anderen Weltgegenden stammen. Das widerspricht jeglichem Grundsatz eines demokratischen Rechtsstaats, in dem die Gesetze für alle Einwohner gelten. Abgesehen von der Ausländer-/Asylgesetzgebung. Wobei die Strafgesetzgebung sich an der Tat orientiert und nicht daran, ob der Täter/die Täterin aus Wanne-Eickel oder Timbuktu stammt. Das, was Sie hier fordern ist absolut inakzeptabel. Mord ist Mord, Vergewaltigung ist Vergewaltigung etc. Für die Opfer ist es völlig egal, ob die Täter/Täterinnen zu Allah oder zu Gott oder zu Vishnu oder gar nicht beten.

  6. Thomas Martin

    // am:

    Wenn schwere Straftaten, wie z.B. Messerattacken und andere schwere und schwerste Körperverletzungen bis hin zu Vergewaltigungen und Massenvergewaltigungen, begangen von Asylanten, sog. Schutzsuchenden und Deutschen mit migrantischem Hintergrund aus arabischen bzw. muslimischen Ländern, eindeutig und zählbar anhaltend, ja z.Z. ansteigend in der Kriminalstatistik überrepräsentiert sind, müssen geeignete Maßnahmen vom Staat durchgeführt werden, die den übrigen Teil der Bevölkerung, die nicht kriminell sind, schützt und wenn es erforderlich sein sollte, auch mit Grundgesetzanpassungen. Es darf nicht sein, dass erst Straftaten begangen werden, bevor der Staat reagiert – das wäre ein Offenbarungseid der Hilflosigkeit, aber auch des nicht Willens sein, effektive Schritte einzuleiten. Seit Bestehen der BRD hat es einen derartigen Straftatbestand von migrantischer Seite nicht gegeben. Die von Friedrich Merz vorgeschlagenen Lösungsansätze halte ich für gerechtfertigt und vernünftig. Um das aktuelle Chaos zu durchblicken, halte ich die Grenzsicherung sowie vorläufige Grenzübergangskontrollen für ein probates und hilfreiches Mittel. Sehr viel besser als die absurde Aussage von Frau Esken, man könne aus dem islamistischen Anschlag in Solingen nichts lernen.

  7. Wolfgang Daub

    // am:

    Wenn die Zahlen des ORF stimmen, dann scheitern die Rückführungen, anders als hierzulande vielfach behauptet, gemäß Dublin-Abkommens nicht an den ausländischen Staaten:
    news.ORF.at“ https://orf.at/stories/3367624/

    Woran liegt es dann wirklich?

  8. Gunder Haschker

    // am:

    Genau das Behördenversagen ist es, was die Leute dazu bringt, sich hin zu den extremen Rändern zu bewegen, die einfache Lösungen versprechen.
    Den verunsicherten Menschen darf man nicht die Schuld geben, versagt hat die Politik, speziell die der zerstrittenen Regierung. Das Ergebnis wird man am Wochenende bei den Wahlen in Thüringen und Sachsen sehen…

  9. Christina Herbert-Fischer

    // am:

    Es ist schon eine bittere Ironie. Den Politikern zuzuhören ist erschreckend. Menschen, die vor Not und Verfolgung geflohen sind, auch gerade vor den Taliban und islamischen Terroristen, jetzt die Einreise verweigern zu wollen, deren Abschiebung zu fordern, ist einfach erschreckend. Nach dem überstürzten Abzug der deutschen Truppen in Afghanistan, bei dem Ortskräfte und deren Angehörige verantwortungslos im Stich gelassen wurden, was man als grob fahrlässig, wenn nicht als Verbrechen, bezeichnen kann, absolut erschreckend. Sie werden damit nicht den Vormarsch der Rechten stoppen können. Ich frage mich allerdings, was bei allem Entsetzten über die grausame Bluttat in Solingen, viele Menschen bewegt, die dies gut finden und kein Problem damit haben, die Menschenrechte dafür zu verraten.
    Bessere personelle Ausstattung der Behörden wäre doch zunächst die erste Antwort, nachdem es verabsäumt wurde den Täter legal auszuweisen, offensichtlich aus Behördenversagen.

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