In Sitzungen am Donnerstag und am 13. Februar sollen Ausschüsse des Gemeinderates darüber entscheiden, ob die Stadt ihr Wegerecht durch den Büdingen-Park wahrnehmen will. Die Stadtverwaltung ist dagegen – zu teuer und zu unökologisch erscheint ihr der Weg, zumal der Besitzer hohe Anforderungen stellt. Andere sehen dies als Kniefall der Stadtspitze vor einem kaltschnäuzigen Investor.
Was haben der Bauherr und die Stadtoberen damals nicht alles versprochen, als es um die Wurst ging: Ein stilvolles Gesundheits-Hotel im Büdingen-Park, in dem die Öffentlichkeit künftig in einem Pavillon ihren Kaffee schlürfen könne. Ein öffentlicher Weg von der See- zur Mainaustraße, der zum Lustwandeln quer durch den Park unter einigen majestätischen alten Bäumen hindurch einlädt.
Die Realität sieht anders aus: Das Buff Medical Resort ist durch einen martialischen Zaun zur Seestraße hin abgesperrt, und ein Schild weist darauf hin, dass hier Außenstehende nichts zu suchen haben. Von einem Cafépavillon für die Öffentlichkeit ist ohnehin schon längst keine Rede mehr.
Wegerecht, aber (noch) kein Weg
An der Ostseite des Geländes allerdings hat die Stadt ein Wegerecht, das heißt, die Öffentlichkeit dürfte auf einem eigens von der Stadt angelegten Weg den Park durchqueren – aber den eigentlichen Park des Resorts selbst nicht betreten.
Doch auch auf dieses letzte Fitzelchen Teilhabe der Konstanzer*innen an diesem traditionsreichen Schmuckstück will die Stadt jetzt verzichten – und so dem Resort und seinen betuchten Gästen ein Stück Boden kampflos überlassen. Sehr zur Freude des Inhabers vermutlich, denn seiner Klientel dürften Normalos eher ein Dorn im Auge sein. Die Gäste sollen schließlich nicht der schönen Stadt und der netten Menschen wegen nach Konstanz kommen, sondern in ein Resort mit Seeblick einchecken, das einer abgesperrten Gated Community ähnelt und vor der Außenwelt schützt.
Hinweise für die Stadt
Darauf lässt zumindest ein Schreiben des Eigentümers schließen, das er am 2.12.2024 an die Stadt richtete:
„Die Stadt kann einen Weg erstellen, wenn sie dies für nötig hält. Wir machen die Stadt aber auf Folgendes aufmerksam:
– Es besteht ein Wegerecht und kein Aufenthaltsrecht.
– Die Stadt muss für die Gestehungskosten und den Unterhalt aufkommen und hat die gleichen Voraussetzungen bezüglich der Baumschutzordnung einzuhalten.
– Die Stadt hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit auf dem Weg gewährleistet ist.
– Die Stadt ist dafür verantwortlich, dass nur der Weg benutzt wird und niemand sich im Park aufhält.
– Die Stadt errichtet einen Zaun an den Weg angrenzend, damit keine Personen sich im Park aufhalten können und oder sich dem Hotel nähern. Die Sicherheit unserer Gäste hat oberste Priorität.
– Der Weg darf aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht beleuchtet werden.“
Unterschrieben ist das vom Eigentümer, der Sea Palace AG im schweizerischen Bäch, vertreten durch Hans Jürg Buff, dessen Name laut Eigenwerbung „für Exzellenz im Bereich der medizinischen Prävention steht“.
Ein paar Nebelbomben schaden nicht
Diese Forderungen enthalten wie in solchen Fällen üblich viel Theaterdonner. Die Frage, ob die Stadt auf ihre Kosten einen Zaun entlang des Weges errichten müsste, um die Menschen aus dem Büdingen-Park fernzuhalten, ist zumindest umstritten. Aus Juristenmund war zu hören, dass es lediglich ein Recht für den Eigentümer gebe, mit einem auf seine Kosten und auf seinem Grundstück errichteten Zaun die Bevölkerung aus seinem Park fernzuhalten (wie er das ja an der Seestraße ja bereits tut). Die Stadt hingegen sei zur Errichtung eines solchen Zaunes mitnichten verpflichtet. Auch die Unterscheidung zwischen Wegerecht und Aufenthaltsrecht auf einem Weg überzeugt nicht alle Jurist*innen.
Das Ziel des Schreibens scheint klar: Die Hürden für den Weg sollen so hoch sein, dass die Stadt auf ihr Wegerecht verzichtet. Die Stadtverwaltung, die dem in Teilen der Bevölkerung nicht gerade beliebten Herrn Buff seit jeher den roten Teppich ausrollt, weil er den so begehrten Hochpreis-Tourismus nach Konstanz zu holen verspricht, nimmt den Ball gern auf. Sie führt primär ökologische und finanzielle Gesichtspunkte gegen den Weg ins Feld.
Da sind zuerst einmal ökologische Bedenken: Die Bäume und ihre Wurzeln sind empfindlich und wären durch den Weg teils gefährdet. Dem folgen ökonomische, denn die „Kosten für die Herstellung eines einfachen Schotterrasenwegs von der Seestraße zur Mainaustraße belaufen sich auf ca. 80.000 Euro“, und der Zaun (von dem nicht sicher ist, dass die Stadt ihn überhaupt errichten müsste) käme auf schlappe 38.000 Euro.
Was nun?
Die Stadtspitze schlägt vor, auf den Weg ganz zu verzichten. Der Verein Bürgerpark Büdingen, der sich seinen Ruf als Hauptfeind des Herrn Buff redlich erarbeitet hat, nennt das ein „Zurückweichen vor den protektionistischen Interessen des Großhotelbesitzers Buff“ und „eine Schande für diese Stadt“.
Wie geht es weiter mit dem Weg? Das haben jetzt die Gemeinderät*innen in der Hand, die sich vielleicht vor Augen halten werden, wie Großinvestoren sie – etwa beim Laubenhof – immer wieder am Nasenring durch die Manege gezogen haben. Sie sollten von unabhängiger Seite gründlich prüfen lassen, zu welchen Maßnahmen und Ausgaben die Stadt mit der Ausübung ihres Wegerechtes tatsächlich – und nicht nur nach den Angaben des Herrn Buff – verpflichtet wäre.
Nicht zuletzt sollten sie sich aber vor Augen halten, dass die Einrichtung dieses Weges all jenen Menschen am Herzen liegt, die immer wieder aufs Neue an der kaltherzigen Arroganz des Geldes verzweifeln.
Quelle: Beschlussvorlage ö – 2024-0381
Text: O. Pugliese, Foto: Harald Borges, Grafik: Öffentliche Beschlussvorlage 2024-0381.
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