Bücklepark 19.03.2024 © Harald Borges

Bücklepark: So nicht!

Ein Kommentar

Bücklepark 19.03.2024 © Harald Borges

In der letzten Gemeinderatssitzung ging es um den nächsten Schritt zur Bebauung des Bückleparks. Holger Reile fasste in seiner Rede die Bedenken der LLK gegen das Projekt zusammen und wies noch einmal darauf hin, dass Verwaltung und Gemeinderatsmehrheit 2018 den Ankauf des Geländes ablehnten und damit eine große städtebauliche Entwicklungschance vergaben.

Hier Reiles Redebeitrag:

Herr Oberbürgermeister, Kolleginnen und Kollegen,

wir werden uns an dem seltsamen Geschäft der I+R nicht beteiligen. Schon die Planungen versprechen keinen bezahlbaren Wohnraum, sondern überwiegend hochpreisige Bauten für den maximalen Profit des privaten Unternehmers I+R.

30% sozial gebundene Wohnungen sind eindeutig zu wenig, das haben wir schon vor Jahren erklärt. Das Projekt wird den Preisdruck in Konstanz erhöhen und noch mehr Menschen mit mittleren Einkommen aus der Stadt verdrängen.

Bücklepark, Shedhalle, Kran 19.03.2024 © Harald Borges

Aber nicht einmal diese 30% sozialgebundenen Wohnungen will I+R selbst erstellen. Stattdessen soll der Realisierungsaufwand auf unsere WOBAK abgeschoben werden. Das ist keine wertvolle oder begrüßenswerte Beteiligung von Investoren an der Stadtentwicklung, das erinnert eher an eine völlig überzogene Renditevermehrung, für die zumindest wir keinerlei Verständnis aufbringen.

Die absolute Krönung aber ist der Preis, den die WOBAK dafür berappen soll, dass sie die Arbeit des Österreichischen Unternehmens leistet: Für 1/3 des Grundstücks wollen sie von der WOBAK fast 50% des Gesamtpreises für das gesamte Areal in Rechnung – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Bitteres Fazit: Wir sollen also I+R den Grund und Boden auch noch versilbern! Hätte die Stadt, als sie die Gelegenheit hatte, selbst gekauft – was wir von der Linken Liste von Anfang an forderten, ähnlich wie beim Laubenhof – könnte sie jetzt über das Eigentum verfügen, tatsächlich bezahlbaren Wohnraum für viele schaffen und die Wertentwicklung im Haushalt verbuchen.

Aber nein: Sie haben sich damals mehrheitlich dagegen entschieden. Aber vielleicht geht Ihnen im letzten Moment noch ein Licht auf – denn die Hoffnung stirbt ja bekanntermaßen zuletzt.

Wir werden jedenfalls diesem Heuschreckendeal nicht zustimmen.

Bücklepark 19.03.2024 © Harald Borges

Text: H. Reile, S. Pschorr / red., Bilder: Harald Borges

Ein Kommentar

  1. Nils Jansen

    // am:

    Was ist eigentlich aus den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme geworden, deren Beginn 2014 für eine auch dieses Gebiet umfassende Fläche beschlossen wurde?

    https://www.konstanz.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1000583

    Im Ratsinformationssystem ist unter dem Suchbegriff keine Information darüber zu finden, ob und mit welchem Ergebnis die vorbereitenden Untersuchungen beendet wurden.

    Die Hauptaufgabe vorbereitender Untersuchungen besteht darin, zu prüfen, ob eine Sanierungsmaßnahme überhaupt, im Vollverfahren oder im vereinfachten Verfahren erforderlich ist.

    Die Erforderlichkeit eines Vollverfahrens ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn u.a. durch städtische Planungen erhebliche Bodenwertsteigerungen ausgelöst werden.

    Wird eine Sanierungsmaßnahme im Vollverfahren durchgeführt, sind für ihre Dauer (typischerweise 10 bis 15 Jahre) spekulative Grundstücksverkäufe verboten.

    Dabei wird der Preis der Grundstücke auf den Wert begrenzt, der sich aus den vor Beginn der vorbereitenden Untersuchungen bestehenden wertbildenden Merkmalen ergibt. Jeder teurere Verkauf wird von der Stadt untersagt.

    Jede dann durch die Sanierungsmaßnahme erwirkte Bodenwertsteigerung – und dazu gehört neben vielen anderen Dingen auch die Planungsrechtschaffung – wird zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme durch die Stadt von den privaten Grundeigentümer*innen abgeschöpft.

    Diese Abschöpfung dient dazu, die öffentlichen Aufwendungen der Sanierungsmaßnahme gegenzufinanzieren.

    Sie ist gleichzeitig Motivation für private Eigentümer*innen, ihre Grundstücke im Sinne der Sanierungsziele zu entwickeln und in Wert zu setzen, damit sie die Abschöpfung aus den Erträgen des Grundstücks finanzieren können.

    Ein anderes denkbares Ergebnis vorbereitender Untersuchungen ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme.

    Sie kommt bei Erstentwicklungen oder bei städtebaulichen Neuordnungen von Ortsteilen oder Teilen des Gemeindegebiets zum Einsatz. Ihre im Grunde ähnliche Funktionsweise ist in Konstanz ja bekannt.

    Auf welche der beiden Maßnahmen es auch hinausläuft: Für die Dauer ihrer Durchführung ist bei richtiger Anwendung die Grundstücksspekulation ausgeschlossen.

    Und sie ermöglichen eine tiefe und lang wirkende Verankerung städtebaulicher und wohnungspolitischer Ziele im Gebiet.

    Speziell für die von den hohen Bodenpreisen am Bodensee negativ Betroffenen ist es daher sicher von Interesse, was das fachliche und/oder das politische Ergebnis dieser 2014 erfolgten Einleitung vorbereitender Untersuchungen ist.

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