Am Donnerstag geht es im Technischen und Umweltausschuss (TUA) um einige unscheinbare Themen, die doch große Auswirkungen auf das Leben zumindest mancher Menschen haben können. Etwa darum, wie die Menschen am besten unversehrt aus der Klostergasse über den Rheinsteig kommen.
Sie ist schon lange ein Thema vor allem für die Bewohner*innen der Niederburg, und mit dem Umbau von Zoffingen ist sie noch aktueller geworden: Eine Querungsmöglichkeit zwischen Klostergasse und Rheinufer über den vielbefahrenen Rheinsteig.
Die Verwaltung hat jetzt verschiedene Varianten unter die Lupe genommen und einen Vorschlag unterbreitet, wie der Langsamverkehr sich dort inskünftig zwischen den dahineilenden Autos und Bussen auf die jeweils andere Straßenseite begeben kann, ohne dabei sein Leben zu riskieren.
30 statt 50
Eine wichtige Änderung hat sich nämlich durch die Einführung von Tempo 30 im Rheinsteig ergeben. Früher, als noch Tempo 50 erlaubt war, waren die Rektionszeiten der Kraftfahrer*innen zu kurz, um ihr Geschoss bei der Einfahrt um die Kurve aus der Laube in den Rheinsteig noch rechtzeitig vor der Klostergasse zum Halten zu bringen, um den Langsamverkehr freundlich hinüberzuwinken. Die Sitzungsvorlage ergänzt: „Auch die damals noch geltenden Mindestzahlen an querenden Fußgängern, die eine Querungshilfe gerechtfertigt hätten, wurden nicht erreicht. Inzwischen ist auf dem Rheinsteig die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert, ein Seniorenwohnheim in unmittelbarer Nähe ist bezogen, und in Baden-Württemberg sind für einen solchen Fall die Beschränkungen für das Anlegen von Fußgängerüberwegen oder Signalanlagen in Teilen aufgehoben worden. Dies ermöglicht es nun, im Bereich der Einmündung Klostergasse eine Querungshilfe anzubieten.
Grundsätzlich gibt es drei Varianten für eine Querungshilfe:
- Fußgängerüberweg = FGÜ („Zebrastreifen“)
- Baulich ausgebildete Mittelinsel zwischen den Richtungsfahrstreifen
- Lichtsignalanlage (LSA)
Die Varianten
Die Argumente, warum letztlich alles auf eine LSA, sprich Ampel, hinausläuft, sind auch für Laien nachvollziehbar: Die Ampeln der Umgegend sind so geschaltet, dass die Automobile jeder Art – einschließlich der Busse – eine grüne Welle haben, und die käme durch einen Zebrastreifen durcheinander, weil man ja nie weiß, wann und in welchem Rhythmus dort Menschen die Straße überqueren. Deshalb verstieße in diesem Bereich ein Fußgängerüberweg gar gegen die geltenden Richtlinien.
Auch der Einbau einer Verkehrsinsel in der Mitte der Straße, auf der sich die Fußgänger*innen in Sicherheit bringen und erholen können, wäre angesichts der engen Räume nur unter Mühen möglich und würde zulasten des Rad- und Fußweges gehen.
Also empfiehlt die Verwaltung eine Ampel, und „aufgrund der überwiegend positiven Erfahrungen wird diese als sogenannte Dunkelampel ausgeführt. Eine erste Kostenschätzung beläuft sich auf ca 50.000.- Euro“. Dunkelampeln stehen etwa beim Lenk-Brunnen und an der Ecke Laube/Wallgutstraße/Katzgasse, das sind die Dinger, die nichts anzeigen und erstmal auf Rot umschalten, wenn man drückt – hämisches Grinsen aus den vorbeiziehenden Autos inklusive.
Quelle: Sitzungsvorlage 2023-3770
Text: O. Pugliese
Bild: Harald Borges
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