Ruppaner Gebäude Leerstand Hussenstraße © Pit Wuhrer

Konstanzer Zweckentfremdungsverbot verlängert

Ruppaner Gebäude Leerstand Hussenstraße © Pit Wuhrer
Der ewige Leerstand: Das alte Ruppaner-Gebäude in der Hussenstraße 4

Der Mieterbund Bodensee freut sich über die Verlängerung des Zweckentfremdungsverbots, fordert darüber hinaus aber eine umfassende Strategie gegen leerstehende oder anderswie zweckentfremdete Wohnungen.

Als eine der ersten Städte im Land hat die Stadt Konstanz seinerzeit eine Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Seit zehn Jahren ist es Konstanz nicht zulässig, Wohnungen ohne Genehmigung länger als ein halbes Jahr leer stehen zu lassen oder länger als zehn Wochen im Jahr über Portale wie AirBnB an Tourist:innen zu vermieten.

Anlässlich der Vorberatung über die anstehende Verlängerung des Zweckentfremdungsverbots im Technischen und Umweltausschuss des Gemeinderats zieht der Vorsitzende des Mieterbunds Bodensee, Winfried Kropp, eine Zwischenbilanz. „Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum schützt den Bestand an Mietwohnungen, vor allem in der Altstadt und im Paradies sowie in Seenähe. Es hat sich in den vergangenen zehn Jahren bewährt.“ Nach Angaben der Stadtverwaltung seien 234 Wohnungen durch die Satzung der Stadt und ihre Kontrolle wieder vermietet worden. Für den Mieterbund zeigt dieser Erfolg: Es ist richtig, dass Stadtverwaltung und Technischer Ausschuss die Satzung für weitere fünf Jahre verlängern wollen.

Für den Mieterbund werden auch Grenzen des Instruments sichtbar: Im vergangenen Jahr sei die Zweckentfremdung wahrscheinlich bei weniger Wohneinheiten als in den Vorjahren beendet worden. Dies lege ein Vergleich der aktuellen Statistik des Baurechts- und Denkmalamts mit Aussagen nahe, die der ehemalige Amtsleiter vor dem Technischen und Umweltausschuss gemacht habe, so Kropp. Zudem gilt das Verbot nicht für Wohnungen, deren Zweckentfremdung bereits vor Inkrafttreten der Satzung, also vor 2015 begann. Dies zu ändern steht jedoch nicht in der Macht der Stadt, sondern ist durch das Land so bestimmt.

Fast 400 dauerhaft leerstehende Wohnungen

Der Zensus habe für die Stadt Konstanz zum Stichtag im Mai 2022 1041 leerstehende Wohnungen ergeben. Davon waren 394 länger als ein Jahr nicht bewohnt. „Die Stadt Konstanz muss eine Strategie gegen diesen strukturellen Leerstand entwickeln und umsetzen“, fordert Winfried Kropp. Neben der konsequenten Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum müsse die Verwaltung auch gezielt Eigentümer:innen, die Wohnungen nicht mehr vermieten wollen, ansprechen. Dies setze eine schnelle Bearbeitung von Leerstandsmeldungen aus der Bevölkerung durch die Verwaltung und regelmäßige Abstimmungen des Baurechtsamts mit Initiativen wie „Raumteiler“ voraus, betonte der Mieterbund-Vorsitzende. 

Kropp regte eine Änderung der Berichte über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots an: „Nach zehn Jahren sollte die Statistik einen Vergleich über die Entwicklung in den einzelnen Kalenderjahren möglich machen und nicht mehr unterjährig beginnen und enden.“ Es brauche mehr Transparenz in den städtischen Daten. 

Text: MM / rrb
Foto: Pit Wuhrer

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