Das Jobcenter Kreis Konstanz hat die Mietobergrenze für Leistungsempfänger*innen erheblich gesenkt. Vielen Menschen, die auf dessen Leistungen angewiesen sind, droht so eine erhebliche Verschlechterung ihrer Lage bis hin zum Verlust der Wohnung. Dagegen protestiert Die Linke.
„Das Jobcenter Kreis Konstanz zeigt, dass es weder auf dem Boden des Grundgesetzes steht, noch dass es Armut bekämpft. Es bekämpft und drangsaliert Arme und spricht ihnen ihre Menschenwürde ab“, so Ryk Fechner, Mitglied im Kreisvorstand der Partei Die Linke Konstanz. „Wir fordern das Jobcenter auf, die Kürzungsorgie bei Mietobergrenzen gegen Bürgergeld-Beziehende in Singen und Rielasingen unverzüglich zurückzunehmen“, so Fechner weiter.
Bisher übernahm das Jobcenter bei einer Wohnfläche von 60 Quadratmetern eine Nettokaltmiete von bis zu 580,- Euro. Durch Mietspiegel-Anpassungen sollen zukünftig nur noch 486,- Euro abgedeckt werden. Die Betroffenen stehen dann vor der Wahl, sich entweder eine neue, billigere Wohnung zu suchen – eine im Landkreis Konstanz wohl eher naive Hoffnung – oder die Mehrkosten selbst zu tragen. „Es ist schlicht skandalös, die Menschen zu zwingen, ihre Wohnkosten von dem Existenzminimum des Bürgergeldes abzuknapsen. Die Betroffen müssen dann sparen, an Nahrung, an Mobilität und nicht zuletzt an ihrer Gesundheit“, so Manuel Falkenstein, ebenfalls Mitglied der Linken Konstanz. Zudem weist er auf die psychische Belastung hin: „Menschen, die bereits in einer schwierigen Situation sind, noch damit zu belasten, sich eine neue Wohnung suchen zu müssen, ist am Ende eine reine Schikane auf dem Rücken der Schwächsten.“
Als Partei – und Menschen, die lokale Mietangebote kennen – sind wir der Auffassung, dass es blanker Hohn ist, wenn das Jobcenter ohnehin schon verzweifelte Menschen zur hoffnungslosen Suche nach billigem Wohnraum verpflichtet. Schon die Idee, Armutsbetroffene hätten die Ressourcen, gegen ihre Vermieter:innen geringere Mietpreise durchzusetzen, ist Irrsinn: Allein die Zeit und die psychischen sowie organisatorischen Kräfte, die für derartige juristische Schritte notwendig sind, wären in unterstützenden Angeboten weit sinnvoller angelegt. Auch die Verwaltung sollte eigentlich Besseres zu tun haben. Selbst Aufstocker:innen, deren Lohn oder Rente nicht zum Leben reicht, sind von dem Risiko, ihre Wohnung zu verlieren, betroffen. Vage Hoffnungen auf ferne Lösungen helfen diesen Menschen in ihrer tiefen Verunsicherung nicht.
„Menschen ohne Erwerbsarbeit sind nicht einfach nur erwerbslose Menschen, es sind immer individuelle Biographen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Voraussetzungen. Unter den Betroffenen sind auch Menschen, welche zu wenig verdienen und aufstocken müssen, bzw. aufgrund von Kindererziehung oder Elternpflege nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Städte und Gemeinden, die es selbst nicht schaffen, genug und bezahlbare Angebote der Versorgung wie Kita- und Pflegeplätze zu schaffen, bestrafen so die Angehörigen“, legt Falkenstein dar: „Die Entscheidungsträger:innen im Jobcenter Singen zeigen allerdings ganz deutlich, dass sie mit verächtlichem Blick auf Menschen ohne eigenes Einkommen schauen.“ Es sei eben keinesfalls so, dass diese finanzielle Ressourcen hätten, die sie einfach nur verschieben müssten. „Das Grundgut Wohnen sollte einen deutlich höheren Stellenwert haben, auch im Wertekanon des Jobcenters. Menschen dürfen nicht mit dem Verlust der Wohnungen verunsichert werden!“
Die Ausführungen der Jobcenter-Geschäftsführerin Katja Nops, dass derlei Anpassungen üblich und daher Unterstützungssenkungen gerechtfertigt seien, gehen für Die Linke Konstanz entschieden an der Lebensrealität Betroffener vorbei und zeugen von ungeheuerlichem Zynismus: „Städte und Landkreise haben Mittel und Wege, hier Kosten zuzuschießen. Es liegt an der Zivilgesellschaft, den Gemeinde- und Kreisräten sowie uns als Partei, für diese Änderungen zu streiten, da Langzeitarbeitslosigkeit prinzipiell jede Person – letztlich auch Jobcenter-Angestellte – treffen kann“, so Fechner abschließend.
Text: DIE LINKE, Kreisverband Konstanz
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