Architecture (c) Michal Jarmoluk

Auswirkungen des Mietspiegels auf Bürgergeld-Empfänger:innen in Singen

Architecture (c) Michal Jarmoluk

Die Kreistagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ im Landkreis Konstanz hat für die heutige Sitzung des Sozialausschusses einen Antrag gestellt, der die geplante Absenkung der Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger:innen in Singen und Rielasingen-Worblingen kritisiert. Auslöser dafür ist der neue Singener Mietspiegel, auf den sich das Jobcenter beruft und nun nur eine geringere Miete von Bürgergeld-Empfänger:innen übernimmt.

Die LINKE Konstanz schrieb schon Juli diesen Jahres in einer Pressemitteilung: „Bisher übernahm das Jobcenter bei einer Wohnfläche von 60 Quadratmetern eine Nettokaltmiete von bis zu 580,00 Euro. Durch Mietspiegel-Anpassungen sollen zukünftig nur noch 486,00 Euro abgedeckt werden. Die Betroffenen stehen dann vor der Wahl, sich entweder eine neue, billigere Wohnung zu suchen – eine im Landkreis Konstanz wohl eher naive Hoffnung – oder die Mehrkosten selbst zu tragen. Es ist schlicht skandalös, die Menschen zu zwingen, ihre Wohnkosten von dem Existenzminimum des Bürgergeldes abzuknapsen. Die Betroffen müssen dann sparen, an Nahrung, an Mobilität und nicht zuletzt an ihrer Gesundheit.“

Auch die Fraktion der Grünen im Kreistag kritisiert die Maßnahme in ihrer Stellungnahme deutlich: „Das Landratsamt hat die angemessenen Mietkosten abgesenkt, sodass für zahlreiche Haushalte nicht mehr die ganzen Mietkosten übernommen werden sollen. Die Haushalte sollen ihre Vermieter:innen um Mietminderung bitten oder umziehen.

Begründet wird die Absenkung mit dem Mietspiegel, der die Bestandsmieten der letzten sechs Jahre umfasst. In der Vergangenheit wurden aktuelle Angebotsmieten erfasst, die – wie jede:r weiß – höher liegen. Christoph Krüßmann, Mitglied im Sozialausschuss, erklärt: „Keiner weiß, wie das Jobcenter auf die Mietobergrenzen kommt, es gibt keine nachvollziehbare Berechnung und zu diesen Preisen ist für Leistungsbeziehende auch kein Wohnraum verfügbar.“

Das Landratsamt schreibt selbst in der Vorlage: „Ein schlüssiges Konzept im Sinne des Bundessozialgerichts gibt es im Landkreis Konstanz nicht“. In solchen Fällen verweisen die Sozialgerichte auf die Wohngeldtabelle plus 10 Prozent. Diese Werte liegen deutlich über den Obergrenzen des Landratsamtes. In Singen sind das beispielsweise für eine Person 561,22 Euro Bruttokaltmiete, während das Sozialamt nur 473,50 Euro bezahlen wird.

Die Grünen erwarten Antworten auf die Frage, wie die Haushalte sich auf zehn Wohnungsangebote im Monat bewerben sollen, die es gar nicht gibt. Saskia Frank (MdL), Co-Sprecherin der Kreistagsfraktion, fügt hinzu: „Es ist auch für Kommunen, die viele Wohnungen für Geflüchtete angemietet haben, eine Herausforderung. So wird man keine Anschlussunterbringungen im privaten Markt mehr finden.“

Die Fraktion hat zudem beantragt, Stellungnahmen der Liga der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Konstanz und des Mieterbunds Bodensee e.V. einzuholen, um eine umfassende Perspektive der Problematik zu erhalten.“

MM/ans; Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay.

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