Miete, Wohnungen, Steinstraße, 14.11.2022 © Harald Borges

Zensus-Daten: Städte im Kreis Konstanz benötigen wirksame Mietpreisbremse

Miete, Wohnungen, Steinstraße, 14.11.2022 © Harald Borges
Symbolbild: Wohnungen © Harald Borges

Wer in den Städten im Kreis Konstanz einen neuen Mietvertrag abschließt, muss erheblich mehr bezahlen als Mieter, die schon länger in ihrer Wohnung leben. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Bodensee e.V. in einer aktuellen Medienmitteilung hin.

Der Mieterbund Bodensee hat deswegen eine Datenanalyse des Südkurier durch einen Vergleich mit den Daten der qualifizierten Mietspiegel in den großen Städten im Landkreis ergänzt. Danach liegen die Neuvertragsmieten fast ein Drittel oder mehr über der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete. Für den Vorsitzenden des Mieterbunds Bodensee, Winfried Kropp, bedeuten vor allem diese Zahlen erheblichen sozialen Sprengstoff: „Jede hohe Angebotsmiete treibt die ortsüblichen Vergleichsmiete nach oben, was spätestens bei der nächsten Fortschreibung der Mietspiegel sichtbar wird. Mieterinnen und Mieter im Kreis müssen daher in den kommenden Jahren erhebliche Mietsteigerungen befürchten“, sagte er zu den Datenerhebungen.

Wie verhalten sich die Angebotsmieten zu den Mietspiegel-Daten? In Konstanz liegen sie 39 Prozent über der 2022 gemessenen durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete. In Singen sind Wohnungsangebote 35 Prozent teurer als der Mietspiegel ausweist. In Radolfzell beträgt der Unterschied noch 29 Prozent. „Diese Unterschiede zeigen: Die Städte im Kreis Konstanz benötigen nach wie vor die Mietspreisbremse“, ist Kropp überzeugt. Diese besagt, dass in Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung die Mieten bei neu abgeschlossenen Verträgen maximal zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen dürfen. Neben den genannten Städten gilt die Mietpreisbremse im Kreis noch in den Gemeinden Reichenau, Eigeltingen und Büsingen am Hochrhein.

Doch die Mietpreisbremse sei in Gefahr, warnt der Mieterbund. Grund dafür ist, dass in den Rechtsgrundlagen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene automatische Verfallsdaten eingebaut seien. Danach tritt die Rechtsverordnung zur Mietpreisbremse im Land Baden-Württemberg am 30. Juni 2025 außer Kraft. Die bundesweite Rechtsgrundlage sorgt dafür, dass es die Mietpreisbremse spätestens Ende 2025 nicht mehr geben wird.

Kropp appelliert daher an die örtlichen Bundestagsabgeordneten von FDP, Ann-Veruschka Jurisch, und SPD, Lina Seitzl, die Blockade bei der Mietpreisbremse endlich aufzulösen. Denn die Ampel-Regierung wollte diese Schutzregel um vier Jahre auf 2029 verlängern, doch der Gesetzentwurf schlummerte fast drei Jahre lang im Haus des Bundesjustizministeriums. „Wir brauchen das Gesetz so bald wie möglich, damit das Land Baden-Württemberg in einer neuen Rechtsverordnung festlegen kann, wo die Mietpreisbremse gelten soll“, fordert Kropp. Außerdem seien die Regierungsparteien dazu aufgerufen, bei einer Neuregelung die zahlreichen Schlupflöcher und Ausnahmeregelungen zu beseitigen.

Mieterinnen und Mieter können bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse die zu viel bezahlte Miete zurück fordern. Der Mieterbund Bodensee hilft seinen Mitgliedern, diese gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen.

Text: Deutscher Mieterbund Bodensee e.V., Bild:

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